Sehr geehrte Frau Bader,
ähnliche Fragen wie die meine haben bereits mehrere Personen gestellt. Dennoch habe ich keine gefunden, die exakt mein Anliegen beschreibt. Daher möchte ich meine Frage trotzdem an Sie richten:
Wenn ich Elternzeit mit den Worten "...ab Geburt, voraussichtlich dem 28.06.2018..." beantragt habe, ab wann darf (bzw. muss) ich dann der Arbeitsstelle fernbleiben, wenn
1. das Kind z. B. bereits am 25.06. zur Welt kommt?
2. das Kind erst z. B. am 05.07. zur Welt kommt? In diesem Fall will ich womöglich gar nicht schon am 28.06. die Elternzeit antreten, weil mir dann am Ende Tage verloren gehen (auch wegen des Problems mit dem Elterngeldanspruch...)
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
Michael T.
von
mikatho
am 05.04.2018, 11:50
Antwort auf:
Wann darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn Elternzeit ab Geburt beantragt ist?
Hallo,
ab Geburt bedeutet ab Geburt, egal ob das Kind früher oder später kommt.
Siekönnen dann nicht hinterher sagen, Sie wollen die Elternzeit doch nicht antreten, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Wann darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn Elternzeit ab Geburt beantragt ist?
Wenn du schreibst ab Geburt, dann ist es auch der Tag der Geburt, nicht früher und nicht später.
Kommt das Kind früher, beginnt auch deine Elternzeit früher, nämlich am "neuen" Tag der Geburt.
Kommt es später, musst du bis zum Geburtstag weiter arbeiten. Vor Geburt des Kindes kann eine Elternzeit ohnehin nicht beginnen.
von
Dojii
am 05.04.2018, 12:19