Während elternzeit Arbeitslosengeld voll beziehen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während elternzeit Arbeitslosengeld voll beziehen

Hallo Frau Bader, Ich habe eine komplizierte Angelegenheit, ich versuche es mal zu erklären: Ich habe nach meiner Entbindung meiner Tochter 2 Jahre elternzeit beantragt, dieser wurde auch genehmigt, jedoch habe ich mich entschlossen, nach einem Jahr doch Teilzeit zu Arbeit. Mein Arbeitgeber lehnte dies ab und hat mir gleichzeitig die Erlaubnis erteilt bei einem anderen Arbeitnehmer arbeiten zu dürfen. Ich meldete mich auch arbeitslos bei der Agentur für Arbeit an um schnell was zu finden. Wärend der Anmeldung fragte die arbeitsvermittlerin mich ob ich auch eventuell Vollzeit arbeiten könnte. Ich sagte mit ach und krach würde es gehen ( für Kinderbetreuung wäre gesorgt). Die Dame sagte auch, erstmal was finden, dann kann man die Stunden immer reduzieren. Naja so habe ich es auch in dem Antrag ausgefüllt, dass ich Vollzeit zur Verfügung stehe. Da mein Arbeitgeber mich in dem einen Jahr auch Vollzeit nicht beschäftigen kann. Nun habe ich mein Bewilligungsantrag erhalten, ich bekomme volles Arbeitslosengeld. Heißt dass, das meine Elternzeit gefährdet ist obwohl ich nicht arbeite. Ich möchte noch im Rande erwähnen, das ich eh was neues suchen wollte/musste, da unsere Abteilung aufgelöst wird und wir nach Sozialplan in Kürze entlassen werden. Danke im Voraus

von Eyluel am 30.11.2016, 21:38



Antwort auf: Während elternzeit Arbeitslosengeld voll beziehen

Hallo, das geht so nicht. VZ-ArbGld 1 können Sie in der EZ nicht bekommen, höchstens für die Zeit, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie eh nicht mehr dort arbeiten können/ wollen, müssen Sie kündigen und bekomemn dann TZ-ArbGeld o VZ-ArbGeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Während elternzeit Arbeitslosengeld voll beziehen

Wenn du Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen hast, dann darfst du bei einem anderen AG höchstens Teilzeit arbeiten, udn dann stünde dir ALG auch nur für TZ zu. Ansonsten musst du die Elterzeit beenden, d.h. fristgerecht kündigen. Irgendwie ist hier was ganz schief gelaufen. Du bist so lange beim alten AG unter Vertrag, bis das Arbeitsverhältnis aufgelöst bzw. gekündigt wurde. Das geht bei Teilschließung eines Betriebs über die Behörde, solange du noch in Elternzeit bist.

Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 13:40



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