Frage:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Hallo Frau Bäder,
ich bin vom 11.14 bis 11.17 in Elternzeit meines ersten Kindes.
Ab 1.2.16 wäre der Antritt einer Teilzeitveschäftigung mit 25 Stunden/Woche bei meinem Arbeitgeber geplant gewesen.
Nun bin ich erneut schwanger und habe bereits jetzt ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt erhalten.
Jetzt meine Frage/n
1. Beginnt die Teilzeitbeschäftigung automatisch? Also erhalte ich dann Ende Februar mein erstes Gehalt auf Teilzeitbasis oder muss ich noch etwas beachten?
2. Wie berechnet sich nun meine Elternzeit für das zweite bzw. dritte Kind (es werden Zwillinge)? Also wieviel Elternzeit steht mir bei Zwillingen zu und beginnt diese nahtlos an die Elternzeit des ersten Kindes also ab 11.17? Beantrage ich diese Elternzeit genauso wie die beim ersten Kind, also formlos " Och beantrage Elternzeit für die Zwillinge ab 11.17 bis einschliesslich..."
Ich hoffe Sie verstehen bei den ganzen Varianten, was ich meine und wissen möchte.
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antwort.
Beste Grüsse
von
iNudel
am 07.01.2016, 23:03
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Hallo,
1. Automatisch - aber im BV nur TZ-Lohn
2. Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2016
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Gibt es was schriftliches zur Teilzeittätigkeit ? Wenn ja, dann bekommst Du ab da das Teilzeitgehalt im BV.
Du beendest die Elternzeit von Kind 1 zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst dann das Vollzeitgehalt im Mutterschutz. Elternzeit für die Zwillinge ab Geburt, ich meine es sind 5 Jahre möglich.
Das 3. Jahr von Kind 1 kannst Du übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.
Elterngeld sind einige Nullrunden dabei und der Teilzeitlohn ab Februar bis zum Monat wo der Mutterschutz beginnt.
von
Sternenschnuppe
am 08.01.2016, 08:46
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Von der Seite des Bundesministeriums:
Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist.
Ich würde es so versuchen:
Aktuelle EZ zum Tag des neuen Mutterschutzbeginns beenden um das Mutterschutzgeld mitzunehmen. Ich glaube die restliche Zeit kann man übertragen.
1 Jahr für die Zwillinge
Ggf den Rest vom ersten Kind zwischenschieben (falls das noch geht, bin ich nicht ganz sicher)
Dann 24 Monate von Zwilling 1
Dann 24 Monate von Zwilling 2
Das sollte das Maximum sein, was man an EZ rausholen kann.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 08:53
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Danke für eure bisherigen Antworten.
Aber ich glaube nicht, dass wenn ich die Elternzeit wegen Mutterschutz beende, dann in meinen Vollzeitvertrag zurück falle oder. Hab ja einen "befristeten" Teilzeitvertrag.
Bekomme ich dann nicht Mutterschutzgeld für die Teilzeitveschäftigung?
von
iNudel
am 08.01.2016, 09:48
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Befristet auf die Elternzeit. So ist es üblich. Beendest Du die, was empfohlen wird, dann endet auch die Teilzeitvereinbarung.
Hast Du die schriftlich ? Auf was ist sie denn exakt befristet ?
von
Sternenschnuppe
am 08.01.2016, 09:56
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Wenn Deine Teilzeit eine "Teilzeit in Elternzeit" (Vertragszusatz zum ursprünglichen Vertrag) ist, dann schon, denn die endet ja automatisch mit Ende der Elternzeit. Und wenn du die vorzeitig beendest, kannst Du so für den Mutterschutz den Vollzeitlohn bekommen. Mit BV kannst Du halt die Elternzeit nicht vor dem Mutterschutz beenden um das ursprüngliche Gehalt als BV zu bekommen, das geht nicht.
Wenn Du Deinen ursprünglichen Vertrag geändert hast, was in Elternzeit nicht nötig gewesen wäre, dann bekommst Du Mutterschutzgeld für die Teilzeitbeschäftigung.
Beendest Du die Elternzeit gar nicht zum Mutterschutz, bekommst Du glaube ich auch kein Mutterschutzgeld. Beenden also auf jeden Fall!
Wie das Elterngeld für die Zwillinge bei BV berechnet wird, weiß ich nicht, aber ich gehe von aus, dass das Einkommen während BV auch zählt, du also den Teilzeitlohn für das EG angerechnet bekommst.
Für den Zwilling bekommst Du offenbar nur noch Geschwisterbonus.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 10:59
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Hallo,
also mein Teilzeitvertrag gilt für die Dauer der Elternzeit.
Also werde ich es so machen, wie ihr gesagt habt.
Die Elternzeit erstes Kind zum Mutterschutz beenden und neue Elternzeit für die Twins beantragen und im Anschluss den Rest Elternzeit erstes Kind nehmen.
So bleibt mein Anspruch auf die Vollzeitstelle am längsten bestehen glaub ich.
Elterngeld hab ich schon gelesen. Gibt nur einen Zuschuss für den zweiten Zwilling anstatt nochmals volles Elterngeld. Das gab es wohl mal zwischen 2013-2015.
Find ich aber schon unschön. Da wird man bestraft weil man Twins bekommt anstatt die Kinder brav hintereinander.
Aber wer will sich beschweren, wenn man doch überhaupt etwas bekommt. Ist ein anderes, endloses Thema
von
iNudel
am 08.01.2016, 11:19
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Es ist ja ein Lohnersatz, und den hattest Du ja vorher auch nur 1x den Lohn ;-)
Immerhin aber 300€ für den 2. Zwilling und nicht nur 75€ Geschwisterbonus.
Das Vierfache also von dem was Mütter bekommen deren Kinder 2 Jahre auseinander sind und sie nicht dazwischen gearbeitet haben.
Alles Vor und Nachteile, je nachdem welchen Blickwinkel man hat.
von
Sternenschnuppe
am 08.01.2016, 11:33
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Bei Zwillingen kann man mittlerweile 6 Jahre EZ nehmen, weil nun bis zu 24 Monate Elternzeit übertragen werden können.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.01.2016, 14:38
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
In einer anderen Frage hat Frau Bader geantwortet, dass es die 300 Eur auch schon nicht mehr gäbe und nur noch Geschwisterbonus gezahlt wird. Such mal, ist erst ein, zwei Tage her.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 08.01.2016, 17:06
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder Schwanger. Wieviel Elternzeit für neues Kind?
Der Mehrlingsbonus beträgt 300€.
Es gab bis 2015 meine ich für 1 oder 2 Jahre die Änderung, dass jedes Kind einen eigenen Elterngeldanspruch hat, plus jedes Anspruch auf den Geschwisterbonus.
Gab damals dicke Nachzahlungen.
Wurde jedoch wieder auf pro Geburt geändert. Also einmal Elterngeld, einmal Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 08.01.2016, 22:41