Vormundschaft im Todesfall beider Eltern ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vormundschaft im Todesfall beider Eltern ?

An welche Stelle muß ich mich wenden wenn ich heute für ein eventl.Ableben der Eltern meinen Wunsch äußern möchte bezüglich Vormundschaft bestimmter Verwandte für meine Kinder.

Mitglied inaktiv - 24.07.2002, 13:24



Antwort auf: Vormundschaft im Todesfall beider Eltern ?

Liebe Claudia, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2002



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