Guten Tag, ist es normal, daß man einen Teilzeitvertrag bekommt wenn man während der Elternzeit (Jahre 2 + 3) seine Stundenanzahl reduziert? Mir wurde nachträglich von meinem Arbeitgeber so ein Vertrag vorgelegt, ohne jeden Hinweis auf die Elternzeitbefristung. Den möchte ich nicht unterschreiben, ich möchte ja später wieder Vollzeit arbeiten. Wie muss eine entsprechende Befristung korrekt formuliert sein, so daß meine Rechte/Pflichten aus dem Elternzeitgesetz erhalten bleiben (z.B. das Recht nach der Elternzeit wieder in Vollzeit zurückkehren zu können)? Mit freundlichen Grüßen, Christin Kocher
von ChKo am 11.07.2014, 09:30