Sehr geehrte Frau Bader, am 21.04.2016 endet meine zweijährige Elternzeit und ich ziehe in Erwägung diese zu verlängern für weitere 6 Monate. Hätte ich die Möglichkeit bei Ablauf der Verlängerung am 21.10.16 diese nochmal für 6 weitere Monate zu verlängern. Muss mein Arbeitgeber grundsätzlich einer Verlängerung zustimmen? Wenn ich wieder arbeiten gehe ,dann möchte ich in Teilzeit arbeiten. Wenn ich evtl doch ein ganzes Jahr die Elternzeit verlängere,kann ich dann nach Ablauf der 3 Jahre in Teilzeit arbeiten oder muss ich dann eine Vollzeitstelle antreten. Vor der Geburt meines Sohnes war ich in Vollzeit beschäftigt. Dann habe ich noch eine grundsätzliche Frage: Bei meinem Arbeitgeber ist es üblich,das man als TZ Angestellter mind 50 % (d.h. 19,5 Wochenstunden) anfangen muss.Ist das rechtens bzw kann der AG das ohne weiteres bestimmen?!?? Vielen Dank im Voraus
von MSN am 09.09.2015, 15:26