Frage: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, ich habe eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung. Ich bin seit der Schwangerschaft mit dem Erzeuger meines Kindes getrennt. Der Erzeuger hat damals (weil ihm Druck gemacht wurde) die Vaterschaft anerkannt. Allerdings habe ich dieser nicht zugestimmt, also auch nicht beurkunden lassen. Mittlerweile habe ich seit mehreren Jahren einen neuen Partner (unverheiratet). Wir leben zusammen und haben auch Zuwachs bekommen. Jetzt fragen wir uns, ob die Möglichkeit besteht, dass er die Vaterschaft für mein erstes Kind anerkennen kann? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Lenana am 06.05.2019, 13:42



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, der nicht-biologische Vater kann auch nicht eingetragen werden. Das ist strafrechtlich relevant. Ich verweise auf ein altes Post von mir zu diesem Thema: https://www.rund-ums-baby.de/recht/169-StGB-Personenstandsfaelschung_120502.htm Außerdem hat ja auch schon der leibliche Vater anerkannt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2019



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Also der leibliche Vater hat die Vaterschaft dir gegenüber anerkannt, aber er nicht in der Geburtsurkunde als Vater? Und "anerkannt" hat er sie nur unter Druck? Sorry, das ich so blöd frage - ist er denn überhaupt der leibliche Vater? Aber zur anderen Frage - du willst jetzt deinen neuen Freund - wohlwissentlich - das er nicht der leibliche Vater ist, zum Vater erklären lassen? Also wissentlich eine Urkunde falsch ausstellen lassen? Also mal abgesehen davon, dass ihr bewusst lügt - das Kind hat ein Recht darauf, seinen leiblichen Vater zu kennen. Und wenn dein euer Freund erst mal als Vater eingetragen ist, ist er im Falle einer Trennung auch Unterhaltspflichtig - das ist ihm aber schon klar, oder? Das ist nichts, was man jetzt mal anerkennt, weil es gerade so gut passt und dann später auch geschmeidig wieder rückgängig machen kann, wenn es doch nicht so gut läuft. Und schon mal gar nicht darfst du dein Kind wissentlich darüber belügen, wer sein Vater ist. Wie erklärst du das denn später mal? "Hey, Schätzchen, in der Urkunde steht ja der x als dein Vater - aber du weißt ja, das das gelogen ist, gell?" Und mit der Urkunde soll dein Kind dann später vielleicht mal heiraten und hat dann ein gelogene Urkunde über seine Familie im Stammbuch? Sorry, gar nicht rechtlich - aber: geht´s noch?? Frau Bader wird dazu ja noch rein rechtlich antworten.

von cube am 06.05.2019, 14:01



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Möglicherweise wollt ihr dein Kind darüber ja aufklären, das x nicht der leibliche Vater ist oder dein Kind ist schon alt genug und weiß es bereits. Dann fände ich es dennoch verkehrt, das Kind mit einer falschen Urkunde über seine leibliche Herkunft durchs Leben gehen zu lassen. Wenn es euch wirklich ernst ist bzw deinem Freund, dann kann er mit Zustimmung des leiblichen Vaters das Kind adoptieren, sofern ihr heiratet.

von cube am 06.05.2019, 14:40



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Zum ersten hast du hier nicht das Recht zu urteilen und schon gar nicht wurde nach deiner Meinung gefragt. Zweitens verbreitest du hier nur halbwahre Tatsachen! Der biologische Vater ist nicht gleich der soziale Vater! Die Vaterschaft anerkennen kann auch ein Mann der nicht der biologische ist... Ein sozialer Vater ist soviel wichtiger als ein biologischer.

von Lenana am 06.05.2019, 16:14



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Nein, das wäre Urkundenfälschung. Ihr könnt heiraten und er adoptiert das Kind dann bewusst. Haben wir auch so gemacht. Wichtig ist dass das Kind weiß dass es einen anderen biologischen Vater hat.

von Sternenschnuppe am 06.05.2019, 16:21



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Dein freund kann mit zustimmung des erzeugers adoptieren. Über die mitteilung ans kind, wer das kind gezeugt hat, gibt es GSD kein gesetz. Das könnt ihr auch GSD halten wie ihr wollt!!!

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 16:38



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

kann doch nicht der nächste die vaterschaft anerekennen. in der geburtsurkunde steht der vater nicht drin? das ist urkundenfälschung!!! und sozialbetrug.

von mellomania am 06.05.2019, 16:50



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Strafbar ist es nicht. Nennt sich zwar Abstammungsfälschung im weitesten Sinne, aber ohne rechtliche Folgen in dem Sinne. Erst einmal. Doof wird es wenn eure Beziehung in die Brüche geht und er dann weiter für ein Kuckuckskind zahlen muss. das irgendwann erbt oder ähnliches. Dann gibt es oft Zoff. Nützt dann aber nichts mehr weil hat er mal anerkannt, kann er das nicht wieder so einfach leugnen. Fraglich ist ob das alles überhaupt noch möglich ist wenn der leibliche Vater bereits anerkannt hat. Deine Zustimmung dazu war nämlich evtl gar nicht mehr nötig. Also da erst einmal herausfinden wie Stand der Dinge ist. Mit Pech hat sich euer Plan dann schon komplett erledigt. Davon ab kann der leibliche Vater auch hingehen und auf Vaterschaftsfeststellung klagen. Ginge dann vor Gericht, spätestens da müsste man dann also wieder lügen. Da ihr ja aber alle wisst das der jetzige neue Freund nicht der leibliche ist, dürfte es für euch auch teuer werden wenn der leibliche Vater das macht. Hat der andere zudem Unterhalt bezahlt, könnte er euch zudem auch zur Kasse bitten. Immerhin gibt dein Freund zu das er eigentlich der leibliche Vater ist, der andere also gar nicht hätte zahlen müssen. Ihr also zu Unrecht den die letzten Jahre zur Kasse gebeten habt. Ebenso könnte es der Staat sehen wegen Unterhaltsvorschuss. Irgendwo werden die sich das Geld ja wiederholen wollen. Fies wird es wenn, was man glaubt es kaum, sich irgendwann Halbgeschwister verlieben und Kinder bekommen. Das kommt dank solchen unklaren Vaterschaften und Trennungen immer öfter vor. Alleine deshalb sollte man schon immer drauf achten das in der Abstammungsurkunde keine Unwahrheiten stehen oder Lücken sind. Deshalb wäre der weit aus besser Weg auch die Adoption, denn da wäre das sauber notiert und würde auch weniger Stress geben wegen möglichen Geldern. Ich würde mir jedenfalls ganz genau überlegen, auch wenn es rechtlich nicht strafbar ist, ob ich eine Falschaussage tätige. Mir auch bewusst machen welche weiter führende Folgen das alles mit sich bringt. Warum das ganze nicht sauber und einwandfrei klären? Was genau spricht dagegen? Am Ende steht auch das Ergebnis das dein Freund dann als Vater drin steht, aber eben rechtlich einwandfrei ohne Altlasten.

von Felica am 06.05.2019, 17:10



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Manche Leute sollten einfach mit einem Halbwissen in solchen Foren nichts kommentieren. Eine Frau, die in einer Ehe ist, aber ein Kind von einem anderen Mann erwartet, begeht auch keine Straftat, denn ihr Ehemann ist rechtlich vorerst der Vater des Kindes. Aber er ist nicht der biologische. Soviel zu Betrug.

von Lenana am 06.05.2019, 17:17



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

@Felica ich denke du hast den Text falsch verstanden. Der Erzeuger hat damals die Vaterschaft anerkannt (er wollte nicht, hat aber Druck bekommen). Letztendlich habe ich der Vaterschaftsanerkennung nicht zugestimmt, also ist er rechtlich nicht der Vater. Also verstehe ich nicht, wie du auf Unterhalt kommst. Ich habe weder vom Erzeuger, noch Unterhaltsvorschuss bekommen.

von Lenana am 06.05.2019, 17:23



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ja, das habe ich schon verstanden. 2012 hat sich aber das Gesetz geändert. Die Frage ist also wer hat Druck gemacht. Ich denke mal das JA oder? Du wirst ja kaum ihn mit Gewehr oder so bedroht haben und das ganze beim Amt. Und dann kann es sein das er als Vater drin steht. Deine Zustimmung war dann wie gesagt nicht mehr zwingend nötig im nachhinein die hat man evtl vorausgesetzt nachdem das mal in die wege geleitet worden ist. Unabhängig davon ob er Unterhalt gezahlt hat. Das solltet ihr erst einmal klären. Sollte kein Vater in der Urkunde stehen, dann umso besser, muss er für nichts gefragt werden. Wenn doch, muss er zustimmen.

von Felica am 06.05.2019, 17:37



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Lenana, frag einfach mal beim jugendamt nach, wie das ist, wenn dein freund das kind adoptiert. Dann wird sich schon zeigen, ob die damalige anerkennung zustimmungsbedürftig ist. Im günstigsten fall nicht, dann kann er ganz legal adoptieren und alles ist gut.

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 18:53



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Aaaalso, das ist ein recht komplexes Thema und da muss man schon sehr fein sortieren, pauschal geht da fast gar nix: 1.) Wer ist "Vater". Im Rechtsforum (da sind wir hier ja) geht es ja insbesondere darum wer der RECHTLICHE Vater ist. Das BGB regelt das eigentlich ganz klar: 1592 ff. Das dt. Recht kennt den "sozialen Vater" weitestgehend nicht. Das BGB macht es sich insofern einfach, dass es sich erst mal über den Personenstand der Mutter definiert. = verheiratet = Ehemann = Vater. Punkt. Erst wenn Familienstand ungleich verheiratet ist, nennt das Gesetz weitere Lösungen. Da das BGB die Vaterschaft einer verheirateten Frau klar regelt, beantwortet das auch Lenanas Kommentar über "Strafbarkeit in der Ehe". Die Mutter muss nix aktiv machen (irgendeinen Vater aktiv angeben) in dem Fall, das Gesetz regelt das für sie. 2.) Was aber nichts von der Tatsache nimmt, dass die Vaterschat anerkannt IST. Sie ist schwebend unwirksam durch die fehlende Zustimmung der Mutter, aber sie WURDE anerkannt. Diese Anerkennung "verfällt" auch nicht durch die fehlende Zustimmung der Mutter. Dieses Vaterschafts-Dingens ist schwebend... und kann IMO nicht durch eine neue Vaterschaftsanerkennung für das selbe Kind einfach so geheilt/übergangen werden. Es gibt hierzu aber wohl weder eine gesetzliche Regelung noch eine gesprochene im dt. Recht. ... interessante Konstellation.... 3.) Frage an Lenana: Ist denn etwas im Personenstandsregister eingetragen worden? Wo wurde denn die Vaterschaft erklärt? Weclhe Behörde? 4.) Moralische Seite. Es geht hier um die Feststellung eines rechtlichen Vaters, der im Gesetz im Allgemeinen auf dem biologischen Vater fußt. 5.) Meine morailscheSicht: Um einen rechtlichen Vater anzuerkennen muss ich mich ans Gesetz halten. Und dort hat der biologische Vater KLAR mehr Rechte "Vater" zu werden (werden zu müssen) als ein sozialer. Für mich ist es Betrug am Kind wenn man ihm den richtigen juristischen Vater vorenthält. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung (und die klare Dokumentation derer) wurde erst die letzten Jahre gestärkt. Für mich ist es Betrug am Kind, egal ob man ihm "sagt" dass es da noch ein biologische, wenn auch nicht dokumentierte, Komponente in seinem Leben gibt. Veranlasst mich aber mal eine Frag an Frau Bader zu stellen :-) LG D

von desireekk am 06.05.2019, 18:58



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Dann wären alle adoptierten kinder, denen man nicht ab adoption 3x täglich ins ohr haucht, dass sie adoptiert sind bedauernswerte betrogene kinder, die dann ihr recht einklagen müssen. *haaresträub* Wir wissen nicht mal wie alt das betroffene kind ist, aber es ist per se schon mal betrogen. *doppelhaarsträub*

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 19:06



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Doch ja, Kravallie, das sehe ich auch so. ABER eine Adoption ist in sauberer, rechtlicher Prozess. Und das Verschweigen der leiblichen Eltern sehe ich als Betrug. Und viele adoptierte Kind empfinden das auch so (oder ähnlich genannt) wenn sie irgendwann später durch Zufall erfahren dass Mama und Papa gar nicht die biologischen Eltern sind. Immerhin stimmt die Mutter hier AKTIV einer vor einem Urkundsbeamten abgegebenen Willenserklärung zu die VORSÄTZLICH falsch ist. Doch ja, moralisch für mich nicht vertretbar. LG D

von desireekk am 06.05.2019, 19:24



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Die ap hat doch nur gefragt ob es geht, weil sie der vaterschaftsanerkennung nicht zugestimmt hat. Die empfehlung ging zur adoption, da das dann eine rechtlich sichere sache ist. Imho hat sie sich null und nada dagegen geäussert. Was du oder ich oder die einschlägig betrug witterer hier denken ist doch gaga. Scheint langsam abzufärben hier, schade.

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 20:17



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Dann zeige mir die Stelle wo ich sage das es Betrugim rechtlichen Sinne ist. Ich habe sogar drauf hingewiesen das es rein rechtlich so erst einmal keine Konsequenzen hat. Es aber eben moralisch fragwürdig ist. Finanziell ist dann eine andere Sache. Darüber sind sich nämlich die wenigsten klar. Und ja, ich finde das schulden Eltern ihren Kindern. Auch adoptierte habe heute oft die rechtlich Handhabe heraus zu finden wer die leiblichen Eltern sind. Dafür genau gibt es die abstammungsurkunde welche eben weit über eine normale Geburtsurkunde hinaus geht. Die betrugsvorwürfe kamen von anderer Seite.

von Felica am 06.05.2019, 20:57



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Danke kravallie, genau dass ist es, was ich überhaupt nicht verstehe. Ich habe niemanden nach seiner Meinung gefragt, lediglich wie es rechtlich aussieht in dieser Situation. Man kann sich nicht in andere Angelegenheiten einmischen. Jeder hat Gründe für seine Handlungen, die andere nicht wissen und die andere auch nichts angeht. Was sollte dagegen sprechen, den Mann die Vaterschaftschaft anerkennen zu lassen, der die Vaterschaft in jeder Hinsicht übernimmt, dass seit fast Anfang an. Zu dem biologischen Vater bestand noch nie Kontakt, den wollte er nicht haben. Ihm tut es also ganz bestimmt nicht weh, wenn einem anderen Mann die Vaterschaft rechtlich zugesprochen wird. Und was das Kind denkt, könnt ihr nicht wissen. Ich selbst bin adoptiert. Ich habe keinen Kontakt zu meinen leiblichen Eltern und den wünsche ich mir auch nicht. Für mich sind meine Adoptiveltern, die wahren Eltern. Wieso also nicht den Mann, als Vater eintragen lassen, der die Rolle ohnehin übernimmt. Sowas hat nichts mit Betrug gegenüber einem Kind zu tun. Betrug wäre es, wenn man einem Mann ein Kind, wissentlich, dass es nicht seins ist, unterschiebt. Der Arme fest überzeugt ist, dass es seins ist und dann sich nach vielen Jahren rausstellt, dass er nicht der Vater ist. Das ist Betrug gegenüber dem Mann und dem Kind.

von Lenana am 06.05.2019, 21:10



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Und wieso wählt man dann nicht den Weg über die Adoption? Wieso trägt man einen Leiblichen Vater nicht in die Geburtsurkunde ein, wenn man ihn kennt? Ja das Kind hat rechte und sollte erfahren dürfen wer der leibliche Vater ist. Ihn als diesen zu wählen mit allen was dazugehört hat man auch gemacht, sprich als Erzeuger war er ja scheinbar gut genug. Ich sehe das auch als Urkundenfälschung und bewussten Betrug, schließlich gab es ja schon mal ein Versuch einen Vater einzutragen. Dazu brauche ich die Gründe nicht wissen.

von Dream2014 am 06.05.2019, 21:19



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Dream2014 ich würde mit deinen Äußerungen hier mal ganz sparsam sein und vorher zwei mal darüber nachdenken, was du hier schreibst. Bedenke, dass du meinen Weg nicht kennst um zu urteilen.

von Lenana am 06.05.2019, 21:24



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

nicht kennen willst, ist deine Sache. Für dein Kind zu entscheiden, dass es diesen nicht kennen muss, eine ganz andere. Es steht dir nicht zu, diese Entscheidung zu treffen und den leiblichen Vater zu verschweigen. Ganz einfach. Ob dein Kind seinen biologischen Vater kennen lernen will oder nicht, musst du ihm überlassen. Ich kenne meinen nicht. Meine Mutter hat es auch verschwiegen und da er dann verstarb, werde ich ihn nie kennenlernen können. Und ja, nicht genau zu wissen, wo ich herkomme, von wem ich abstamme, ist für mich nicht schön. Das es einen sozialen Vater gab, ändert nichts daran, dass er eben nicht derjenige ist, dessen Gene ich in mir trage. Das ich vielleicht Geschwister gehabt hätte, Familie von dieser Seite aus... Ja, du hast nur eine rechtliche Frage gestellt - aber diese rechtliche Frage beinhaltet eben auch moralische Fragen/Entscheidungen, die das Leben anderer beeinflussen. Nämlich zB eventuell das ganze leben deines Kindes. Was meinst du wohl, warum Adoptivkinder einen Rechtsanspruch auf Kenntnis ihrer leiblichen Eltern haben? Weil es zu den Grundbedürfnissen eines menschen gehört, seine Herkunft zu kennen. Und von denen, die sie nicht kennen, einfach zu viele ihr leben lang darunter gelitten haben und psychologischer Behandlung bedurften, um sich "ganz" zu fühlen. Ja, ich weiß - hier sind einige, die sagen "ich kenne meine echten Eltern nicht, hat mir nicht geschadet" - das heißt aber nicht, dass man anderen genau das auch "vorschreiben" darf.

von cube am 06.05.2019, 21:35



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Dein bisher gegangener Weg darf aber wohl nicht Begründung dafür sein, dein Kind zu belügen oder angeblich zu seinem Besten? eine Abstammungsurkunde wissentlich falsch ausfüllen zu wollen. Und wo ist denn das Problem? Dein Freund kann doch dein Kind adoptieren - dann ist alles legal und dein Kind kann nach wie vor erfahren, wer sein biologischer Vater ist.

von cube am 06.05.2019, 21:40



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Cube du machst mich sprachlos. Nun schick mir mal ein Auszug, wo zu lesen ist, dass mein Kind nicht weiß, dass mein jetziger Partner nicht sein leiblicher Vater ist. Mein Kind nennt ihn sogar nicht mal Papa, dass wollte ich nicht. Genau aus dem Grund, weil es nicht der leibliche ist und man am Anfang auch nicht weiß, wo es sich hin entwickelt. Aber das spielt auch alles keine Rolle.. Ich wollte es nur mal erwähnen, da hier ja einige, zu denen auch du zählst, Behauptungen aufstellen, die aus euren Nasen gezogen sind.

von Lenana am 06.05.2019, 21:44



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ob jemand einen den Kontakt verwehrt zum anderen Elternteil oder der sogenannte Erzeuger den Kontakt ablehnt.

von Lenana am 06.05.2019, 21:48



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

hat das kind Rechte!! am Kontakt, welchen man einklagen kann wenn man sein kind unterstützen möchte. auch der unterhalt gehört DEM KIND und nicht dir daher ist die art darauf zu verzichten diebstahl an deinem kind! und erbrechte hat das kind auch! es geht hier um die RECHTE DES KINDES! nicht deine empfindungen

von mellomania am 06.05.2019, 21:59



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Aber warum willst du denn dann in einer offiziellen Urkunde jemanden als Vater ausgeben, von dem du weißt, dass er es nicht ist? Das macht mich sprachlos. Diese Urkunde begleitet einen sein Leben lang. Wie gesagt: irgendwann heiratet dein Kind vielleicht mal, muss dazu seine Geburtsurkunde vorlegen - da steht dann eine Lüge über seine Abstammung. Dein Kind bekommt auch mal Kinder, die mal die Geburtsurkunde ihrer Eltern sehen wollen oder für irgendetwas brauchen (ja, manchmal wird in Schulen das Projekt Ahnenforschung/Stammbaum gemacht) und dein Kind erklärt dann, dass die Urkunde aber falsch ist, weil die Oma das so wollte. Ja, mag dir weit hergeholt vorkommen - aber es ist und bleibt nun mal die Urkunde über die Abstammung. Und die willst du - wenn möglich - wissentlich falsch ausfüllen lassen. Wenn es dir doch so wichtig ist, dass dein Freund als offizieller Vater gilt, dann soll er eben dein Kind adoptieren (sofern der leibliche Vater zustimmt). Wenn dir das aber zu heikel ist, weil man ja nie weiß (es soll ihn ja auch nicht Papa nennen), dann ist es mir erst recht unverständlich, warum du bei der Abstammungsurkunde lügen willst. Das passt doch irgendwie nicht zusammen.

von cube am 06.05.2019, 22:07



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Erstens möchte ich dich sehen, wie du den Kontakt zum Erzeuger einklagst. Das arme Kind bekommt mit, dass der Erzeuger nichts mit ihm zu tun haben möchte. Da blutet einem das Herz. Zweitens, die Unterhaltszahlungen sind für das Kind, aber indirekt auch für mich (Teil der Miete, Einkauf an Lebensmittel, Klamotten, Hygieneartikel für das Kind) Glaub mir, meinem Kind tut es nicht weh ohne Unterhaltszahlungen des Erzeugers.. Das Geld fehlt sicher nicht. Drittens Erbrecht, nun ja, kann aber auch anders ausgehen. Es gibt genügend Väter, die noch nie im Leben Unterhalt gezahlt haben, sich nie ums Kind gekümmert haben. Plötzlich wird der Vater zum Pflegefall, ratet mal wer zur Kasse gebeten wird. Die Kinder! Und das ist dann alles fair, aha

von Lenana am 06.05.2019, 22:15



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Wie schon gesagt, wir haben das selbst durch und meinen Sohn und meinen Mann hat das enorm verbunden diesen Weg zu gehen. Adoption ist eine absolut bewusste Entscheidung Vater dieses Kindes sein zu wollen.

von Sternenschnuppe am 06.05.2019, 22:22



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Es ist aber ein Unterschied, ob ich mich selbst dafür entscheide, keinen Kontakt zu meinem Vater haben zu wollen oder eben doch und dann feststelle, er will nicht - oder ob jemand anders für mich schon mal vorab entschieden hat, dass das eh nix wird. Und nein, das Geld ist nicht indirekt für dich - es ist für das Kind. Du verwaltest es nur. Pflegefall - ja, kann passieren. Aber auch das hast nicht du schon vorab zu entscheiden, dass es mal so kommen könnte und deswegen eben lieber über den Vater lügst. Aber ok - du hast deine Meinung, andere Menschen eben eine andere. ich frage mich nur was du machst, wenn du nun deinen Freund eintragen lassen könntest, ihr trennt euch zB innerhalb der nächsten 2 Jahre und er fechtet die Vaterschaft an. In dem Zeitraum kann er das ja. Und dann trägst du irgendwann den nächsten Partner als Vater ein oder wie? Oder ihr trennt euch in 5 Jahren - er kann nichts mehr anfechten und muss dann für ein Kind zahlen, das gar nicht seines ist? Aber ist er dann ja selber schuld, wenn er solche Lügerei unterstützt...

von cube am 06.05.2019, 22:29



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

ob und was das kind will, weißt du nicht. und du hast nicht zu entscheiden, ob du bewusst auf rechtmäßig zustehenden unterhalt verzichtest. du scheinst das ganze überhaupt nicht zu verstehen, kann das sein? deine aussagen passen hinten und vorne nicht zusammen

von mellomania am 06.05.2019, 22:30



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Cube, gelesene Texte verarbeiten liegt dir nicht. Dafür aber Behauptungen aufstellen, die niemals geäußert wurden. Gegen eine Adoption spricht nichts, das ist aber nicht Thema meines Anliegens gewesen. Mein Kind sagt zu meinem Partner nicht Papa, weil es einfach so nicht beigebracht wurde. Es ist Gewöhnungssache, das er beim Vornamen angesprochen wird. Ab und zu kommt Papa über die Lippen, das freiwillig. Oh schreck, obwohl er doch nicht der biologische Vater ist. Es ist doch mehr als klar, dass man den neuen Partner nicht als Vater präsentiert. Also was verstehst du bitte nicht daran. Sowas ergibt sich mit der Zeit, dass ein Mann mit einem ihm am Anfang fremden Kind eine Vater Kind Beziehung aufbaut. Ich bin der Meinung, das Vater der Mann ist, der sich in allen Hinsichten kümmert. Bei einer Adoption verliert bei Zustimmung der bis dato eingetragene Vater auch alle Rechten und Pflichten. Er ist dann nicht mehr der rechtliche Vater. Deswegen sind manche Aussagen einfach nur affig. Der Vater hat ein Recht und das Kind hat ein Recht. Ja, nur sind die bei einer Adoption alle erloschen. Die einzige Aussage, die Sinn ergibt ist, dass ein Kind ein Recht hat zu wissen wer sein biologischer Vater ist. Dafür bin ich auch! Ich habe überhaupt nichts anderes behauptet. Dafür muss er aber nirgends eingetragen sein. Ich erwähne es jetzt auch noch einmal. Ich habe meine Gründe, warum ich der Vaterschaftsanerkennung nicht zugestimmt habe, diese gehen aber hier niemanden etwas an. Und aus dem Grund des Nichtwissens, habt ihr auch keine Beurteilung darüber zu treffen. Ich bin mir sicher, dass jeder von euch sich mal Situationen im Kopf durchspielen lassen kann, die dazu führen könnten, dass ihr einer Vaterschaft nicht zustimmen wollen würdet

von Lenana am 06.05.2019, 22:40



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Nicht die Geburtsurkunde. Nach der Adoption steht in der Geburtsurkunde der rechtliche Vater, auch dann wenn Kind adoptiert. Nach Adoption bestehen zum biologischen keine Rechte und Pflichten mehr. Heißt weder muss der biologische Vater Unterhalt zahlen, noch müsste es das kind im Falle der Pflege.dafür fallen auch erbansprüche usw weg. In der abstammungsurkunde dagegen bleibt der biologische stehen. Damit eben jedes Kind seinem Recht auf Abstammung nachkommen kann. Diese Urkunde ist das wichtigste Dokument was jeder Mensch hat sa dort auch auf direkte Verwandte hingewiesen wird wie zb auf leibliche Kinder. Und enen jeglicher Änderung in der Geburtsurkunde. Noch ein Aspekt warum das wichtig sein kann und was viele vergessen, im Falle bestimmter Erkrankungen kann die biologische Abstammung über Leben und Tod entscheiden.

von Felica am 06.05.2019, 22:45



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Mellomania woher möchtest du wissen, dass ich das nicht weiß. Ich weiß es. Du stellst Behauptungen auf, die unwahrheitsgemäss sind.

von Lenana am 06.05.2019, 22:46



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

in meiner abstammungsurkunde sind die namen meiner leiblichen eltern eingetragen. ich kenne diese bewusst NICHT. in der geburtsurkunde stehen meine eltern drin und mein neuer nachname. der vorname blieb gleich. diese abstammungsurkunde musste ich beim aufgebot zum heiraten vorlegen. ich kenne die namen der beiden andren personen habe sie aber nie gesehen da ich es nicht möchte. obwohl meine eltern uns unterstützt hätten. mein bruder ist mein leiblicher bruder. wir haben gesgt entweder wir suchen zusammen oder keiner. und wir werden es nie machen. für uns, warum auch? wir sind von vorneherein mit dem wissen adoptiert zu sein aufgewachsen und es ist toll! ich spreche hier aber nur für mich. ICH möchte nicht wissen wer di andren personen sind. trotzdem kann man nicht für seine kinder sprechen und das verwehren. das sind Rechte die man hat!

von mellomania am 06.05.2019, 22:52



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Cube natürlich wird er nichts anfechten, im Falle einer Trennung. Wir sind wie gesagt schon einige Jahre zusammen und reden seit einiger Zeit ausführlich darüber. Er sieht es als sein eigenes Kind und möchte eine Verbindung auch rechtlich. Dies in und wenn es irgendwann so kommen sollte, auch nach einer Beziehung. Ob nun über Vaterschaftsanerkennung oder Adoption.

von Lenana am 06.05.2019, 22:54



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hör bitte auf, dich zu rechtfertigen! Ich wünsch dir und deiner familie alles alles gute!

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 23:00



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Habe ich deinen nick irgendwo genannt???? Ich lese deine ellenlangen texte nicht mal....

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 23:05



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, Aber wer sagt denn, dass man dem Kind verschweigen würde, wer der Vater ist? Betrug am Kind? Das Kind könnte doch trotzdem mit dem Wissen aufwachsen, dass der offizielle Vater nicht der biologische ist, ähnlich wie bei einer Adoption. Ich kann mir vorstellen, dass bei Vaterschaftsanerkennungen durch 2 Väter ein Gentest gefordert wird. LG luvi

von luvi am 06.05.2019, 23:42



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Ist ja mühselig, da wir auf wirklich wichtige Fragen keine Antwort bekommen. TE schreibt Vater wäre gezwungen worden, durch wenn - da gibt es keine Antwort. Ob er in der Urkunde drin steht, gibt auch keine Antwort. Wichtigste Frage noch, wegen 5-Jahresfrist (siehe anderen Thread), wann gab es die Vaterschaftsanerkennung vom biologischem Vater. Wenn der biologische gezwungen werden musste die Vaterschaft anzuerkennen, dann dürfte damals da schon ein Gentest eine Rolle gespielt haben. Aber auch darauf gab es noch keine Antwort.

von Felica am 07.05.2019, 00:02



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Sofern der biologische Vater öffentlich beurkundet eingetragen wurde (ob durch Jugendamt, Standesamt oder sonstige Stelle, die zur Beurkundung zugelassen ist), kann dein Freund nicht einfach als Vater eingetragen werden. Gemäß BGB ist eine doppelte Anerkennung nicht zulässig. Es sei denn, die Anerkennung ist formal unwirksam. Sind jedoch bereits 5 Jahre seit Eintragung in das Personenstandsregister vergangen, gibt es auch kein zurück mehr. Du kannst deine Zustimmung verweigert haben, aber zB das JA kann die Feststellung der Vaterschaft beantragt haben und dann eben auch ordnungsgemäß eingetragen. Ist die Vaterschaft per Test zweifelsfrei ermittelt, kannst du diese natürlich schlecht anfechten und einen neuen Mann als Vater präsentieren und eintragen lassen. Sind bereits 5 Jahre verstrichen seit der Beurkundung, gibt es auch kein Zurück mehr, selbst die Eintragung ohne vorherigen Test oä stattgefunden hat und der bisher als Vater eingetragene da mitmachen würde.

von cube am 07.05.2019, 09:12



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Cube, aber wenn die Vaterschaftsanerkennung ohne Zustimmung nach 5 Jahren wirksam geworden wäre, wäre ich da nicht informiert worden? Schon alleine der ganzen Rechte und Pflichte wegen, die dann rechtlich eintreten.

von Lenana am 07.05.2019, 09:28



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Aber ein Mann, der die Vaterschaft anerkennt, wird doch nicht automatisch in das Personenstandsregister eingetragen?!

von Lenana am 07.05.2019, 09:30



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

"Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Das Standesamt beurkundet die Geburt im Geburten­register. Mit den Daten aus dem Geburten­register stellt das Standesamt die Geburts­urkunde für das Kind aus. Ändern sich später die personen­stands­rechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschafts­anerkennung oder eine Namens­änderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folge­beurkundung ergänzt und es wird eine neue Geburts­urkunde ausgestellt." "§ 19 Anzeige durch Personen Zur Anzeige sind verpflichtet 1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, 2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 20 Anzeige durch Einrichtungen Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Das Gleiche gilt für Geburten in Einrichtungen, die der Unterbringung psychisch Kranker dienen, in Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe sowie in Anstalten, in denen eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird. Die Anzeigeberechtigung der in § 19 genannten Personen und ihre Auskunftspflicht zu Angaben, die der nach Satz 1 oder 2 zur Anzeige Verpflichtete nicht machen kann, bleiben hiervon unberührt." Grundsätzlich besteht ja die Pflicht, die Geburt anzuzeigen. Und dann erfolgt auch die Aufnahme in das Personenstandsregister mit allen Angaben, die zu den Eltern vorliegen. Eine Informationspflicht nach Ablauf von 5 Jahren besteht dir gegenüber nicht. Es ist eher umgekehrt: besteht für dich berechtigter Anlass, eine Änderung vornehmen zu wollen/müssen, liegt es in deiner Pflicht, dich darüber zu informieren und eben die Änderung vornehmen zu lassen/vornehmen zu müssen. Die Vaterschaft kann auch im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt werden, also zB bei Vergewaltigung. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wird dann zT ja auch die vorgeburtliche Vaterschaftsfeststellung beantragt/nötig und ist dann gerichtlich angeordnet. Und damit natürlich auch gültig. Was du mit "wenn der Vater anerkennt" meinst, ist mir nicht ganz klar - wem gegenüber anerkannt? Das ist glaube ich auch die Frage, die sich hier die meisten stellen bzw. nicht ganz verstehen. Du hast doch eine Geburtsurkunde - steht da der Vater drin? Dann ist er offiziell als solcher eingetragen und die Fristen zur Anfechtung/Änderung betreffen euch. Ist die Anerkennung nur mündlich irgendwem gegenüber getätigt worden, aber nirgendwo schriftlich festgehalten und du weist gerade gar nicht, ob er auch offiziell als Vater irgendwo steht - dann würde ich einfach eine Auskunft aus dem Personenstandsregister beantragen bzw. Einsicht nehmen.

von cube am 07.05.2019, 10:24



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Genau du sagst es. Mein Mann hat die Vaterschaft beim großen auch erst nach Geburt anerkannt. Waren da nich nicht verheiratet. Haben erst einige Jahre später geheiratet. Neue Urkunde habe ich erst bekommen wie ich diese angefordert habe. Da kam gar nichts automatisch. Mussten dann nach Hochzeit noch mal eine neue ausstellen lassen wegen Namensänderung. Da wurde ich dann auch über den Unterschied Abstammung und Geburtsurkunde aufgeklärt.

von Felica am 07.05.2019, 11:10



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Hallo, Mein Sohn ist momentan 2 Monate alt und trägt meinen Nachname. Vor 4 Wochen hat mein Ex Partner die Vaterschaftsanerkennung gemacht und nun wollte ich die Geburtsurkunde ändern lassen. Also, dass er auch eingetragen ist. Und jetzt im Nachhinein wollte ich meinem Sohn auch sein Nachname geben, da ich mit meinem Nachname nicht zu frieden bin ...


Unterhaltsvorschuss ohne Vaterschaftsanerkennung

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Fall ist etwas komplizierter. Wie verhält sich das wenn der Kindesvater die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat( wahrscheinlich auch nicht wird) und ich aber Unterhaltsvorschuss beantrage? Er hat keine Meldeadresse. Ich weiss zwar wo er sich aufhält aber er möchte nicht das ich es dem Jugendamt sage.( kündigt an...


Vaterschaftsanerkennung durch leiblichen Vater möglich?

Hallo, ich hätte eine Frage bezügl. der Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater. Und zwar geht es um folgendes.. Frau im 8.Monat schwanger,verheiratet (allerdings nicht mit dem leiblichen Vater des ungeborenen). Nun mit Ehemann wieder zusammen lebend,zusammen mit Kind (11J.) aus der Ehe. Nun ist bei Geburt des 2.Kindes rechtlich...


Vaterschaftsanerkennung ohne original Geburtsurkunde des Kindsvaters möglich?

Ich habe eine Tochter mit einem gebürtigen Philippino, der eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland hat. Er hat leider keine original Geburtsurkunde. Ist es möglich trotzdem eine Vaterschaftsanerkennung für unser Kind durchzuführen? Das Ausstellen einer Apostille ist in dem Fall leider nicht möglich. Im Moment stehe nur ich in der Geburtsurku...


Vaterschaftsanerkennung

Hallo :) am Dienstag haben mein Partner und ich einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung unseren gemeinsamen Sohnes. Ich bin hier geboren und lebe auch seit dem durchgängig in Deutschland er kommt aus Albanien und war bis jetzt immer nur zu Besuch da. Damit wir für ihn ein Visum beantragen können müssen wir vorab die Vaterschaftsanerkennung ect. m...


Vaterschaftsanerkennung

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Es ist so ich habe mich vom Kindsvater meines noch ungeborenen Kindes getrennt,dieser jedoch zeigt auch null Interesse daran Infos zu bekommen wie es seinem Kind geht oder sonst irgendwas. Nun ist es so das ich eine Vaterschaftsanerkennung machen wollte da es ja auch für das Kind zum Vorteil wä...


Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat einen nicht ehelichen Sohn, er hat die Vaterschaft anerkannt. Steht er damit auch in der Geburtsurkunde? Die Mutter behauptet, sie hätte ihn nicht trotz Anerkennung nicht eintragen lassen. Ist das möglich? Muss er dennoch Unterhalt zahlen? Wir benötigen die Geburtsurkunde in Kopie zur Vorlage für einen Antra...


Vaterschaftsanerkennung

Liebe Frau Bader, ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist aus Nigeria (hier als ausländischer Student mit einem gültigen Aufenthaltstitel), wir werden im Sommer im europäischen Ausland heiraten. Zum endgültigen "Beweis" seiner Identität, müssen wir weitere Dokumente beim deutschen Standesamt einreichen (die wir haben), allerdings sind d...


Vaterschaft Anerkennung

Hallo und guten Abend, also ich habe nur eine hypothetische Frage Mal angenommen mein Ex wäre nicht der Vater will aber die Vaterschaft Anerkennung, ich bin offiziell alleinerziehende Mutter und hochschwanger,es geht mir nur darum später dann keinen Stress mit ihm zu haben oder mit Behörden Papier/Emailkrieg PS ich weiß dass er der Vater ist we...


Kann ich die Vaterschaftsanerkennung auch alleine machen lassen?

Hallo Frau Bader, Mein Sohn wurde am 11.2. geboren. Ich habe gedacht dass im Krankenhaus der Vater direkt mit auf der Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Ich habe das Problem dass ich überhaupt kein Verhältnis mehr zum Vater habe. Er hat mich in der Schwangerschaft 4-5 mal betrogen.Habe mich dann in der Schwangerschaft im 8.Monat von ihm g...