Frage: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

Ich habe eine 6jährige Tochter, war mit dem KV nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht und das ABR. Für meine neue Beziehung werde ich in wenigen Tagen 300km weit weg ziehen, er hat ein gutes Verhältnis zu meiner Tochter und sie kommt dort in ein liebevolles und familiäres Umfeld. Seit der Trennung vor 3 Jahren habe ich dem KV niemals den Umgang verwehrt, im Sinne des Kindeswohls habe ich ihn sogar begrüßt und gefördert. Für die Zukunft lag mir eine Regelung am Herzen die Fahrkosten zu teilen, meine Tochter für die Ferien zum KV zu schicken etc. Ich war immer kompromissbereit und für Gespräche offen, habe ihn nicht einmal auf Unterhalt verklagt um ihm diese finanzielle Belastung nicht aufzubürden (er ist arbeitslos). Jetzt dreht der KV aber durch und hat im Alleingang das TS beantragt. Ich kenne ihn seit 13 Jahren und vermute stark, daß er das nur getan hat, um mich für den Umzug zu bestrafen und mir rechtlich erlaubte Steine in den Weg legen zu können wann immer er will. Welche Kriterien legt das Gericht zugrunde, um einem solchen Antrag zuzustimmen? Wo liegt der Unterschied zwischen Umgangsrecht und TS? Oder ist es dann geteiltes Sorgerecht? Auf welche Änderungen muss ich mich einstellen? Er hat doch dann nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - welche Pflichten wären das? Für welche Belange muss ich dann seiner Unterschrift hinterherrennen? Liegt das TS (oder gemeinsames SR) im Sinne des Kindes bei 300km Entfernung? Ich mache mir große Sorgen deshalb und kann kaum noch schlafen :(

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 08:41



Antwort auf: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

Hallo, er kann wegend em Grundsatzurteil des BVerfG das TS beantragen. Dann sind alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Das steht ihm ihm Rahmen der Gelcihbehandlung der Eltern zu.Da Sie ja aber doch schon vorher umziehen, schaffen Sie vor der Entscheidung Tatsachen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2011



Antwort auf: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

Daß der Umzug vor der Entscheidung stattfindet ist klar, der ist ja am Samstag :) Aber was ändert sich dann in der Zukunft?

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 09:24



Antwort auf: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

grundsätzlich ist das gsr nur eine formalität, du brauchst halt seine unterschrift für ausweis, schuleinschreibung, kontoeröffnung. kann aber auch richterlich ersetzt werden, wenn er sich anstellen sollte.... mach dir nicht zuviele sorgen, du hast dir ja auch schon gedanken über den zukünftigen umgang gemacht und boykottierst den umgang nicht mit deinem umzug.

Mitglied inaktiv - 18.05.2011, 09:36



Antwort auf: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

Er darf bei allem wesentlichen mitentscheiden...

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2011



Antwort auf: Vater will Teilsorgerecht - Angst!

Habe auch so einen Fall. Wir hatten aber schon immer geteiltes Sorgerecht. Trotzdem kann man bei strittigen Fragen das Jugendamt (Erziehungsberatungsstelle) bemühen. Du musst nicht allen Ideen, die er haben könnte, nachgeben. Auch musst du nicht Fahrtkosten teilen und ständig Besuche unterstützen. Auch würde ich die Ferienzeiten konsequent teilen (sonst lebt sich das Kind nie bei der neuen Umgebung ein). Auch die Besuchsregeln kannst du konsequent einhalten (und nicht ständig ihn unterstützen). Problem: wenn das Kind zum Vater will, hast du schlechte Karten (meine Tochter ist dann mit 9 zu ihrem Vater, 300 km entfernt gezogen, kam aber nach 6 Wochen wieder zurück). Je besser du deine Tochter in die neue Beziehung einbauen kannst, desto einfacher für dich. Zu den Unterschriften: Du kannst schon mal üben seine Unterschrift nachzumachen. Da fragt keiner nach. (Ich weiß, das ist Urkunden fälschung, macht aber vieles leichter.) Gemeinsam ein Konto eröffnen heißt nämlich auch, dass er Zugriff hat. In meinem Fall hatte das Kind über 1000 € auf einem Sparkonto (Geschenk zur Geburt von Opa). Mein Ex hat das Geld "geliehen" und nie zurück gezahlt. Seither "unterschreibe" ich für ihn bei Geldangelegenheiten. Gehts um Einschulung hast du genug Zeit um seine Unterschrift zu holen. Stellt er sich quer: Jugendamt bitten.

Mitglied inaktiv - 20.05.2011, 09:38



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