Urlaubstage nach Elternzeit nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubstage nach Elternzeit nach Kündigung

Liebe Frau Bader, ich habe noch ein weiteren Ärger mit meinem Arbeitgeber. Ich habe nach 11 Jahren Betriebsgugehörigkeit, nach der Elternzeit 2 Wochen wieder gearbeitet, am 30.03 zum 30.04 betriebsbedingte Kündigung erhalten. Mein Arbeigeber gewägrt mir auch für die Zeit vom 17.03 bis 30.04 nur 3 Tage Urlaub. Ich bin davon ausgegengen das ich 5 Tage habe das hier zum Urlaubsgesetz auch BEEG greift. Was ist richtig?

Mitglied inaktiv - 07.04.2011, 14:21



Antwort auf: Urlaubstage nach Elternzeit nach Kündigung

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2011



Antwort auf: Urlaubstage nach Elternzeit nach Kündigung

Hallo, sofern kein resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bestht hast Du Anspruch auf 2 Monate anteil. Jahresurlaub (mitta März bis Ende Anpril). Soll er im § 17 BEEG nachlesen. ... und nachdenken, was dein letzter VOLLER Monat in der EZ war, für den er den Jahresurlaub kürzen darf. Das kapieren viele AGs nicht.... Viele Grüße Désirée

von desireekk am 09.04.2011, 08:00



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