Sehr geehrte Frau Bader, ich war mit meiner Tochter 6 Wochen als Begleitperson zu einer Reha. Ich erhielt unbezahlten Urlaub und Verdienstausfall durch die Rentenversicherung. Nun will mir meine Chefin für die Zeit anteilsmäßig gesetzliche Urlaubstage abziehen. Darf sie das? Vielen Dank für Ihre Antwort. MFG JDM
von
JDM
am 22.07.2015, 13:59
Antwort auf:
Urlaubskürzung nach unbezahlter Freistellung
Hallo,
Nach § 10 BUrlG dürfen Maßnahmen, die von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde, der Kriegsopferversorgung oder einem sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt wurden (Durchführung in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation), nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Weiterhin hat man in diesen Fällen gemäß § 9 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz auch noch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2015