Urlaubsansprüche aus der Mutterschutzzeit Kind 2 bei zeitgleicher EZ Kind1 ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsansprüche aus der Mutterschutzzeit Kind 2 bei zeitgleicher EZ Kind1 ?

Sehr geehrte Frau Bader! Ich werde nach der Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, allerdings in geringerem Umfang wie vor der EZ. Nun muss ich dem AG die Anzahl der Resturlaubstage angeben. Während eine Beschäftigungsverbotes und auch der Mutterschutzzeit soll lt. Gesetz ein Urlaubsanspruch entstehen. Dies ist für´s erste Kind (geb. 2010) klar, wie sieht es aber mit Kind 2 (geb. 2011) aus? Die Elternzeit von 2 Jahren von Kind 1 überschneidet sich in Teilen mit dem Mutterschutz für Kind 2. Die sich überschneidenden Elternzeitmonate habe ich mir vom AG übertragen lassen, die jeweils dritten EZ-Jahre hinten angehängt... Für Kind 2 habe ich vom AG den Zuschuss für das Muschutzgeld in Teilen bekommen. Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir eine auf unsere Situation zugeschnittene Antwort geben könnten. Leider findet sich hierzu nicht im Netz. Vielen Dank vorab!

von papalapappa am 12.02.2016, 10:40



Antwort auf: Urlaubsansprüche aus der Mutterschutzzeit Kind 2 bei zeitgleicher EZ Kind1 ?

Hallo, für die Monate, in denen mind. ein Tag Mutterschutz war, haben Sie Urlaubsansprüche, in den reinen EZ Monaten nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2016



Antwort auf: Urlaubsansprüche aus der Mutterschutzzeit Kind 2 bei zeitgleicher EZ Kind1 ?

Der Mutterschutz und die EZ kann sich doch nicht wirklich überschnitten haben, denn Du hast die EZ doch vorzeitig beendet, so wie ich das verstanden habe. Also hattest Du in den Mutterschutzmonaten keine EZ und bekommst für die auch Urlaub. Vom Jahresurlaub abgezogen werden Dir nur die Monate in denen Du tatsächlich vollständig in EZ warst, also nicht einen Tag davon in Mutterschutz oder in Arbeit warst. Oder hab ich die Frage falsch verstanden? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.02.2016, 10:43



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