Sehr geehrte Frau Bader! Ich werde nach der Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, allerdings in geringerem Umfang wie vor der EZ. Nun muss ich dem AG die Anzahl der Resturlaubstage angeben. Während eine Beschäftigungsverbotes und auch der Mutterschutzzeit soll lt. Gesetz ein Urlaubsanspruch entstehen. Dies ist für´s erste Kind (geb. 2010) klar, wie sieht es aber mit Kind 2 (geb. 2011) aus? Die Elternzeit von 2 Jahren von Kind 1 überschneidet sich in Teilen mit dem Mutterschutz für Kind 2. Die sich überschneidenden Elternzeitmonate habe ich mir vom AG übertragen lassen, die jeweils dritten EZ-Jahre hinten angehängt... Für Kind 2 habe ich vom AG den Zuschuss für das Muschutzgeld in Teilen bekommen. Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir eine auf unsere Situation zugeschnittene Antwort geben könnten. Leider findet sich hierzu nicht im Netz. Vielen Dank vorab!
von papalapappa am 12.02.2016, 10:40