Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal hoffe ich, sie hatten schöne Feiertage und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Ich möchte gerne folgendes wissen: Momentan bin ich mit unserem 2. Kind schwanger und habe, wie auch in der 1.SS berufsbedingt ein BV erhalten. Unser 1.Kind ist 2013 geboren, ich habe Elternzeit genommen. Dann habe ich meinen Urlaubsanspruch vom BV im Anschluss an die EZ genommen und wurde dann im Anschluss des Urlaubs wieder geplant schwanger. So weit die Einleitung. Nun habe ich vom Gesetz her doch nach wie vor wieder anteiligen Anspruch auf Urlaub vom BV, oder irre ich mich? Kann ich diesen Urlaub nur nach der Elternzeit von Kind 2 in Anspruch nehmen oder ist es auch möglich, den Urlaub nach dem gesetzlichen Mutterschutz zu nehmen und dann im Anschluss die Elternzeit? Da schon vor der 1.SS das Arbeitsverhältnis "gestört" war, noch die zusätzliche Frage, ob mein AG mir die bei ihm beantragte Elternzeit verweigern kann? Danke für Ihre Antwort
von aprilmama2013 am 30.12.2014, 22:24