Hallo Frau Bader, habe mein erstes Kind am 27.06.2013 bekommen.Zuvor hatte ich aus Gefahrengründen ein Beschäftigungsverbot bekommen und somit noch zustehenden Resturlaub aus 2012.Meine erste Elternzeit geht bis 26.06.15.Ich habe insgesamt noch 31.5 Tage Resturlaub, bin aber wieder schwanger und komme von der ersten Elternzeit in den Mutterschutz der 2. Schwangerschaft.habe ich noch Urlaubsanspruch in der 2.Schwangerschaft wegen Mutterschutz und kann ich meine 31.5 Tage an die 2.Elternzeit dranhängen? wenn ja, wo finde ich einen Paragraphen den ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann. Mit freundlichen Grüßen Yvonne Thiemann
von Thiemann am 13.01.2015, 11:04