Sehr geehrte Frau Bader,
Vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit beschäftigt. Ich konnte nicht allen Urlaub aufbrauchen, sodass ich aus dieses Zeit noch 19 Tage Resturlaub a jeweils 8 Stunden zur Verfügung habe. Jetzt arbeite ich wieder, allerdings nur Teilzeit. Steht mir nun bei den 19 Tage ein 8 Stündiger Urlaub zu oder ein 6 stündiger wie meine jetzige Arbeitszeit?
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage.
von
Madonna
am 24.09.2015, 21:56
Antwort auf:
Urlaubsanspruch in Elternzeit
Hallo,
Ihnen steht Urlaub bei VZ-Lohn zu. Oder Sie brechen ihn zeitlich runter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch in Elternzeit
So wie er erarbeitet wurde.
Also je 8 Stunden.
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2015, 22:13
Antwort auf:
Urlaubsanspruch in Elternzeit
Hast Du bedacht dass Du bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaub erworben hast ?
Deine 19 Tage wären auf 6 Stunden umgerechnet 25 Tage.
Manche AG machen auch das wenn man fragt. Vorteil : Du hast mehr Tage zur Verfügung, was mit Kleinkind nie schlecht ist :-)
Ansonsten kann man diese vollen Tage auch stehenlassen bis zum Ende der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2015, 22:16