Hallo Frau Bader , Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst . Im Jahr 2014 habe ich erfahren, Dass ich schwanger bin und der Arbeitgeber erteilte im Juni 2014 ein Berufsverbot. Am 18.12.2014 wurde mein Sohn geboren und die Elternzeit schließte sich an den Mutterschutz an. Die Elternzeit endet am 17.12 2017 , aus gesundheitlichen Gründen werden ich den Beruf nicht mehr ausüben können. Nun die eigentliche Frage Wie verhält es sich mit meinem Urlaubsanspruch aus 2014 in dem Berufsverbot. Laut Abrechnung stehen mir aus dem Jahr noch 20 Urlaubstage zu. So wie für Jan und Feb 2015 (Mutterschutz) und Dez 2017 (Elternzeit , da es kein voller Monat ist und der AG, den nicht kürzen kann). Nach meiner Berechnung, wären es demnach 27,5 Tage (2,5 Tage pro Monat ) Mein Arbeitgeber sagt jedoch, dass der Resturlaub aus 2014 verfallen ist . Zu den restlichen 7,5 Tagen , hat er sich auch nicht geäußert. Ist der Urlaub rechtlich nach 3 Jahren Elternzeit verfallen? Weiss auch nicht, ob der ausgezahlt werden muss oder erst genehmigt werden muss . Wie gesagt ..die Beschäftigung wird meinerSeits auf Rat des Arztes gekündigt Ich hoffe sie können mir helfen LG Stefanie R.
von Stefka262 am 04.10.2017, 11:33