Angenommen, ich würde bis Freitag, 29.Juli 2022 Elternzeit beantragen. Grundsätzlich handelt es sich nicht um den vollen Kalendermonat, da der 30. & 31. Juli fehlen. Allerdings fallen diese beiden Tage auf ein Wochenende, sodass ich an diesen beiden Tagen auch nicht arbeiten müsste. Entsteht für diesen Monat nun ein Urlaubsanspruch oder nicht?
von
Minimäuschen
am 18.05.2021, 15:17
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit Juli 2022
Hallo,
entscheidend ist, dass Sie nicht den gesamten Monat Juli in Elternzeit waren, unabhängig davon, ob Sie gearbeitet haben oder nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2021
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit Juli 2022
Du hast dann Urlaubsanspruch für den Monat Juli 22
von
MamaausM
am 18.05.2021, 15:23