Sehr geehrte Frau Bader, ich bekam in meiner Schwangerschaft Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zum Muitterschutz von meiner Frauenärztin ausgesprochen. Es hat auch alles gut geklappt - ich bekam weiter mein Gehalt und mein AG über die Umlage seinen Ausgleich durch meine Krankenkasse. Nun war mein Vertrag befristet und endete in der Mutterschutzzeit kurz vorm Geburtstermin meines Sohnes. Da ich meinen Jahresurlaub aufgrund des BV's nicht vollständig nehmen konnte und nach der Elternzeit ja dort nicht mehr angestellt bin wies ich mein AG schriftlich daraufhin, dass ich die Auszahlung des Urlaubes erwarte. Leider reagiert er daraufhin nicht. Hätte eine Klage auf Auszahlung beim zuständigen Arbeitsgericht Erfolg? Mit freundlichen Grüßen Luca
von Luca08 am 13.03.2017, 13:36