Hallo Frau Bader, ich habe mit meinem Ex-Ehemann zwei Kinder, die inzwischen 19 und 14 Jahre alt sind. Wir sind seit zehn Jahren geschieden, er hat nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt und wohnt in Großbritannien. Folgende Auskunft bekam ich soeben: Obwohl das große Kind inzwischen volljährig ist und ich somit nicht mehr ihr gesetzlicher Vertreter, könne ich dennoch den Unterhalt beim KV einklagen, solange das Kind mit mir in einem Haushalt lebt. Denn schließlich springe ich sozusagen "in die Bresche" für den KV und unterstütze das Kind finanziell - man läßt das Kind ja nicht verhungern und erfrieren. Ich würde, quasi, in Vorleistung treten und könne mir das dann vom KV wiederholen. Das ist mir komplett neu! Bisher hieß es immer, daß das Kind dann selber klagen müsse - was schwierig ist, weil das Kind verständlicherweise nur sehr ungern ihren Vater verklagen möchte. Ist das so? Kann ich mir sozusagen beim KV das Geld wiederholen, was ich für das Kind ausgebe?
von Strudelteigteilchen am 23.10.2015, 15:06