Frage: Unterhalt zurück zahlen??

Hallo! Mein Mann hat eine 12jährige Tochter aus einer früheren Beziehung(Trennung vor 10J.) , für die er immer! den Höchstsatz seiner Gehaltsklasse laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat. Letztes Jahr im Juni kam es zu einem finanziellen Engpass und er konnte für den Monat nur 1/3 des Unterhaltes zahlen. Die KM hat für den Monat dann ergänzend Unterhaltsvorschuss erhalten (was ja bei weitem nicht den gewohnten Betrag abdeckt)! Daraufhin hat die KM den Unterhalt vom JA ausrechnen lassen und beurkunden lassen und es gibt jetzt eben diesen sogenannten Titel... Nun fordert die KM aber den noch fehlenden Betrag von Monat Juni von meinem Mann ein... Und wir fragen uns: Muss er den Rest jetzt noch an sie zahlen? Was könnte passieren, wennn er es nicht tut? Kann er eigenhändig den fehlenden Betrag splitten und in Raten mit dem laufenden Unterhalt "abzahlen" ? Lieben Dank & Gruß J.

von jolina25 am 16.03.2012, 09:43



Antwort auf: Unterhalt zurück zahlen??

Klar muss er das zahlen. Würde mit der KM Raten vereinbaren, wenn es anders nicht geht. Und eigentlich dürfte da auch nichts gegen sprechen, er ist dann ja zahlungswillig. Das ist Unterhalt der seinem Kind zusteht, private finanzielle Engpässe interessieren da nicht. Außer er hat weniger verdient oder die Arbeit verloren, dann kann man eine Abänderung beantragen.

Mitglied inaktiv - 16.03.2012, 10:05



Antwort auf: Unterhalt zurück zahlen??

Nein, nein...es hat sich nichts geändert. Er zahlt nachwievor den Unterhalt voll und pünktlich. Es geht nur um den Monat Juni-->da bestand der Titel aber auch noch nicht!!

von jolina25 am 16.03.2012, 10:14



Antwort auf: Unterhalt zurück zahlen??

Ok, wenn der Titel noch nicht bestand, dann weiß ich es rechtlich nicht. Denke aber dass sie durch Kontoauszüge eine Art "mündlichen Vertrag" nachweisen kann. Im Endeffekt müsste sie dann wohl klagen auf die Differenz, ich bezweifel dass dieser Stress angebracht ist und der Elternebene gut tut. Daher Ratenzahlung und Thema erledigt, ohne Streit. Und das Geld steht dem Kind nunmal zu, ob mit oder ohne Titel. Seid die Klügeren, um einen allzu hohen Betrag kann es ja auch nicht mehr gehen, wenn es nur die Differenz ist aus einem Monat.

Mitglied inaktiv - 16.03.2012, 11:14



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