Hallo,
ich bin seit einiger Zeit vom Kindsvater getrennt. Nach der Trennung hat er eine schriftliche Unterhaltsforderung von mir bekommen, in der ich um die Unterhaltszahlung bis spätestens zum 20. jeden Monats gebeten habe und ihm gesagt habe, dass, wenn es zu Verzögerungen oder Nicht-Zahlung kommt, ich einen Anwalt aufsuchen werde.
Bisher hat es auch super geklappt, der volle Betrag war rechtzeitig da und anfangs hat er sich auch noch um den Umgang mit dem Kleinen bemüht - aber seit dem 30.06. hat er weder nach seinem Sohn gefragt noch Unterhalt gezahlt.
Montag würde ich deshalb gerne zum Anwalt gehen - Jetzt ist meine Frage: Wie liefe das alles ab? Ich habe dieses Jahr mein Abitur beendet und müsste, falls es soweit kommt, Prozesskostenhilfe bekommen, aber auch so ein Anwalt möchte ja für seine Arbeit bezahlt werden. Wer übernimmt das, was muss ich besorgen, erledigen, und kann ich zu ''jedem'' beliebigen Anwalt gehen?
Ich bin zur Zeit ziemlich ratlos, danke im Voraus für ihre Hilfe,
liebe Grüße, Lisa.
von
Lili3011
am 21.07.2012, 10:49
Antwort auf:
Unterhalt einklagen
Hallo,
am besten beschaffen Sie sich einen Beratungshilfeschein,ann müssen Sie nur die Schutzgebühr iHv 10 € zahlen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2012
Antwort auf:
Unterhalt einklagen
hallo
wen du nur wenig oder garkein einkommen hast,kanst du pkh beantragen.
einfach zum amtsgericht und an der forte fragen,die sagen dir dann wohin.
an walt sollte schon für familienrecht sein!
soweit ich weiss muss der uh bist spätetstens zum 3 oder 4 auf dem konto sein,also 20 ist recht frü,meist bekommt man das gehalt ja zum ende des monats!!
kann sein das er deinem wunsch nicht nachkommen muss.
gruß
von
carmenm.
am 21.07.2012, 11:17
Antwort auf:
Unterhalt einklagen
Er bekommt sein Gehalt am 15., deswegen der 20. :-)
Danke für die schnelle Antwort
von
Lili3011
am 21.07.2012, 11:20
Antwort auf:
Unterhalt einklagen
beantrage die beistandschaft beim jugendamt, die treiben den unterhalt kostenlos ein!
Mitglied inaktiv - 21.07.2012, 11:25
Antwort auf:
Unterhalt einklagen
Unbedingt zum Judendamt gehen! Die holen sich den Uh beim Vater (kostenlos) bzw. erwirkst du somit einen "Titel", d.h., ab diesem Datum (es gilt das Datum des Briefes vom JA an den KV) hast du Anspruch auf UH.Nachforderung! WICHTIG!!! Zudem kannst du UH-Vorschuss beantragen beim JA.
Ein Anwalt für Familienrecht hilft dir ebenso effektiv, schreibt z.B. den Arbeitgeber an wenn es nicht von alleine klappt mit dem UH, denn dann wird der UH vom Lohn gepfändet (dauert allerdings eine Weile, denn es gibt lange Fristen, die einzuhalten sind). Den Schein für PKH bekommst du im Amtsgericht bzw. beantwortet auch dein Anwalt alle Fragen dazu.
Lass keine unnötige Zeit verstreichen! Es ist Geld, das deinem Kind zusteht!
von
Lalotta
am 22.07.2012, 22:21