Mein Lebenspartner und ich haben folgendes Problem: Er lebt in Scheidung, die sich nun das 4te Jahr hinzieht. (Wir haben ein 4Monate altes Baby und konnten deshalb nicht heiraten.) Die Scheidung zieht sich solange hin, da die Noch-Frau den letzten Scheidungstermin durch plötzlichen Anwaltwechsel geschmissen hat und darauf pocht, den Erlös vom Hausverkauf für sich allein streitig zu machen. Sie will alles, obwohl gemeinsame Gelder in der Ehezeit (1:1) eingeflössen waren. (Kein Ehevertrag). Mein Lebenspartner zahlt vollen Unterhalt an die 12-jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Als seine Zahlung sich einmal um 2 Wochen verspätete,- unser Konto war überlastet- zog die Noch-Frau gleich vor Gericht. Obwohl zum Gerichtstermin der Betrag ausgeglichen war, bekam mein LP ein Bußgeld von 1200 DM, die an die Noch-Frau zu zahlen sind. Sein Anwalt vereinbarte eine monatliche Zahlung von 100 DM, die dann auch 4 Monate pünktlich gezahlt wurden, die Gegenpartei jedoch wollte alles sofort und schickte trotz geleisteter Zahlung meinem LP den Lohnpfänder zu seiner Arbeitsstelle. Wir sind mittlerweile soweit, daß ich Sozialgeld beantragt habe. Die Noch-Frau verdient sehr viel mehr als mein LP, so schlug der Anwalt vor diesem Hintergrund vor, mein LP solle Ehegattenunterhalt gegen seine Frau bgeltend machen. Das lehnt die Gegenpartei natürlich ab, und meint, wenn er etwas haben will, soll er es einklagen. Jetzt ist die Frage, ob er hierfür auch Gerichtskostenbeihilfe bekommt, und ob er eine Chance hat. In unserer Gegend entscheidet der Richter angeblich eher für die Frau. Hat mein LP hier eine Chance?! Oder treibt uns das wegen den Kosten (Gegenanwalt) endgültig in den Ruin? Bringt eine Revision ev. etwas, oder sollte man es lieber lassen. Gibt es Urteile, die in einem solchen Fall für den Mann entschieden haben? Rechtlich würde meinem LP der Unterhalt zustehen, aber soll man es wagen diesen einzuklagen? Mit lieben Grüßen, die gebeutelte "Zweitfrau"
Mitglied inaktiv - 08.02.2002, 10:43