Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt - sehr lang- aber dringend/ Rechte einklagen: Ruin oder nicht Ruin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt - sehr lang- aber dringend/ Rechte einklagen: Ruin oder nicht Ruin?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Lebenspartner und ich haben folgendes Problem: Er lebt in Scheidung, die sich nun das 4te Jahr hinzieht. (Wir haben ein 4Monate altes Baby und konnten deshalb nicht heiraten.) Die Scheidung zieht sich solange hin, da die Noch-Frau den letzten Scheidungstermin durch plötzlichen Anwaltwechsel geschmissen hat und darauf pocht, den Erlös vom Hausverkauf für sich allein streitig zu machen. Sie will alles, obwohl gemeinsame Gelder in der Ehezeit (1:1) eingeflössen waren. (Kein Ehevertrag). Mein Lebenspartner zahlt vollen Unterhalt an die 12-jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Als seine Zahlung sich einmal um 2 Wochen verspätete,- unser Konto war überlastet- zog die Noch-Frau gleich vor Gericht. Obwohl zum Gerichtstermin der Betrag ausgeglichen war, bekam mein LP ein Bußgeld von 1200 DM, die an die Noch-Frau zu zahlen sind. Sein Anwalt vereinbarte eine monatliche Zahlung von 100 DM, die dann auch 4 Monate pünktlich gezahlt wurden, die Gegenpartei jedoch wollte alles sofort und schickte trotz geleisteter Zahlung meinem LP den Lohnpfänder zu seiner Arbeitsstelle. Wir sind mittlerweile soweit, daß ich Sozialgeld beantragt habe. Die Noch-Frau verdient sehr viel mehr als mein LP, so schlug der Anwalt vor diesem Hintergrund vor, mein LP solle Ehegattenunterhalt gegen seine Frau bgeltend machen. Das lehnt die Gegenpartei natürlich ab, und meint, wenn er etwas haben will, soll er es einklagen. Jetzt ist die Frage, ob er hierfür auch Gerichtskostenbeihilfe bekommt, und ob er eine Chance hat. In unserer Gegend entscheidet der Richter angeblich eher für die Frau. Hat mein LP hier eine Chance?! Oder treibt uns das wegen den Kosten (Gegenanwalt) endgültig in den Ruin? Bringt eine Revision ev. etwas, oder sollte man es lieber lassen. Gibt es Urteile, die in einem solchen Fall für den Mann entschieden haben? Rechtlich würde meinem LP der Unterhalt zustehen, aber soll man es wagen diesen einzuklagen? Mit lieben Grüßen, die gebeutelte "Zweitfrau"


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

.... www.recht.de. Ich denke, da kann man Dir schneller und ausführlicher helfen. LG, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe den Text leider nicht ganz. Was bedeutet o.T.? (Ist meine Anfrage zu umfangreich, oder nicht allgemein genug?) Liebe Grüße Jana


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Jana, das o.T. heißt "ohne Text" und bezieht sich auf das Posting von Elisabeth. Gruß La Gatta


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo... Der Vater meines Sohnes (jetzt 9) hat bisher noch niemals Unterhalt gezahlt. Bis mein Sohn 6 Jahre alt war hatten wir ja eine Beistandschaft. Nun haben wir den Titel von der Stadt eingefordert. Wir waren beim Rechtsanwalt, der ihn auch aufgefordert hat sein Einkommen darzulegen. Der "Vater" hat sich aber geweigert bzw sich einfach nic ...

Bezug von Unterhaltsvorschuss, der Vater ist arbeitslos, hat aber auch keine Gründe die ihn hindern Arbeit aufzunehmen. Das Jugendamt verweigert eine Beistandschaft mit der Begründung "Den Titel könnten sie sich auch an die Wand tapezieren, dieser Mann wird nie genug verdienen (er ist ungelernt) um zu bezahlen". Nun wurde Klage beim Gericht einger ...

Hallo, ich bin seit einiger Zeit vom Kindsvater getrennt. Nach der Trennung hat er eine schriftliche Unterhaltsforderung von mir bekommen, in der ich um die Unterhaltszahlung bis spätestens zum 20. jeden Monats gebeten habe und ihm gesagt habe, dass, wenn es zu Verzögerungen oder Nicht-Zahlung kommt, ich einen Anwalt aufsuchen werde. Bisher h ...

Hallo guten Tag, meine Tochter ist am 06.06.2013 18 jahre alt geworden. Sie wird noch einige Jahre zur Schule gehen Abitur Studieren. Ihr Vater hat von Ihr selbst mitgeteilt bekommen so wie Sie aufgeklärt worden ist vom Jugendamt das er so wie ich selbst auch Unterhalt für sie bezahlt werden muss. Seit dem 15 Juli mussten die Unterlagen beim ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...