Guten Tag
Meine Situation: ich lebe mit meinem noch Ehemann im scheidungsjahr. Für mich hat sich eine neue berufliche Chance ergeben 700 km entfernt. Unser Kind ist 1 Jahr alt. Dürfte ich ohne Probleme umziehen und den Job annehmen ? Vielen Dank
von
Linda2016
am 14.10.2016, 21:38
Antwort auf:
umzug wegen einer neuen beruflichen Chance mit Kind (1 Jahr) im trennungsjahr
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2016
Antwort auf:
umzug wegen einer neuen beruflichen Chance mit Kind (1 Jahr) im trennungsjahr
Du kannst jederzeit unziehen.
Das Kind nicht.
Nur mit Zustimmung des Vaters.
Ein Richter wird Dich fragen wie Du den Umgang realisieren willst.
Euer Kind wird alle 2 Wochen 1400km auf der Autobahn verbringen.
Ein Richter kann anordnern dass Du das finanzieren musst ( also die 2800km die der Vater bewältigen muss )
Kannst Du das ? Möchtest Du das für Euer Kind?
Ist der Job dann finanziell immer noch so gut ?
Oder das Kind bleibt in der vertrauten Umgebung beim Vater, und Du fährst alle zwei Wochen.
Das Familiengericht orientiert sich ausschliesslich am Kindeswohl.
von
Sternenschnuppe
am 14.10.2016, 21:53
Antwort auf:
umzug wegen einer neuen beruflichen Chance mit Kind (1 Jahr) im trennungsjahr
Ganz so ist es nicht. Es muss nämlich erst einmal ein Richter bemüht werden, der das dann aburteilt. Kommt immer auf den Mann an.... Ist er eher ein "passiver sich Aufregender" und kommt gar nicht auf die Idee, die Mutter nach vollzogenem Umzug vor Gericht zu zerren oder zieht er es durch?
Und dann ist da noch die Frage, ob er für den Unterhalt der Frau zahlen will, weil sie den Job nicht annehmen kann, der sich ihr bietet in weiter Ferne...
Im Prinzip gebe ich Dir recht, sie darf ohne Genehmigung umziehen, das Kind aber nicht! Dann bleibt aber die Frage, ob er im Umzugsfall der Mutter das Kind zu sich nehmen möchte.
Bleibt noch die Möglichkeit, den Ehemann um Zustimmung zu bitten. Er wäre nicht der erste, dem der Umgang mit dem Kind völlig wurscht ist.
Mitglied inaktiv - 14.10.2016, 22:44
Antwort auf:
umzug wegen einer neuen beruflichen Chance mit Kind (1 Jahr) im trennungsjahr
Ja. So einen Ex habe ich ja auch.
Rechtlich darf sie aber definitiv nicht und es könnte massive Komsequenzen haben.
Wo kein Kläger kein Richter, ganz klar.
Aber ist es ein Kümmervater hat es vor allem für das Kiind massive Konsequenzen. Angefangen bei der ganzen Fahrerei ...
von
Sternenschnuppe
am 14.10.2016, 22:55
Antwort auf:
umzug wegen einer neuen beruflichen Chance mit Kind (1 Jahr) im trennungsjahr
Etwas widersprechen muss ich Ihnen...
Was ist die Alternative, wenn Tatsachen "geschaffen" werden? Spricht man das Kind, beziehungsweise das ABR, automatisch dem anderen Elternteil zu? Und wenn die Mutter die Herausgabe des Kindes verweigert? Mit Gerichtsvollzieher und Polizei per Herausgabebeschluß das Kind entreißen? Denn das wäre letztlich der Weg und wer möchte so eine Situation einem Kind zumuten?
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man zusammen ein Kind hat und dann eben auch einen mieseren Job in Kauf nehmen muss, um dem Kind den Umgang zum anderen Elternteil zu ermöglichen (in der Beziehung geht man ja auch Kompromisse ein. Man hat sich ja mal geliebt und ein Kind gezeugt. Das ist kein Gegenstand, den man mal hier und mal da parken kann. Und man kann davon ausgehen, dass selbst bei einer harmonischen Trennung die Verarbeitungs- und Trauerzeit für ein Kind etwa drei Jahre beträgt. Brechen die Kontakte weg und das Kind wird zum Spielball eines elterlichen Streites, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es mal beim Kinder- und Jugendpsychotherapeuten landet.
Leider ist gerade bei Umgangsfragen unser Rechtssystem sehr lasch aufgestellt, obwohl rein vom Gesetzestext her allerlei möglich ist und der Elternteil, wo das Kind nicht lebt, theoretisch sehr viele Rechte hat. Nur die Durchsetzung ist ein Problem. Strafen für Umgangsverweigerung, etc werden kaum verhangen (ich habe es bisher nicht einmal erlebt) und einen Entzug der elterlichen Sorge aufgrund dessen wird in der Praxis wohl auch nicht sehr wahrscheinlich sein.
Auch die Themen PAS/ EKE stecken in diesem Land noch in den Kinderschuhen, manche RichterInnen kennen das gar nicht.
von
grummelbrumm
am 15.10.2016, 22:34