Frage:
Umzug bei Trennung
Wir haben uns vor fast drei Jahren getrennt, Scheidung läuft. In diesen drei Jahren Trennung haben die Kinder (sechs und acht) im Schnitt alle drei Monate Umgang mit ihrem Vater gehabt (über eine Nacht), von zwei einwöchigen Urlauben bei seinen Eltern abgesehen.
Jetzt ist er zwnazig Kilometer weg gezogen.
Ich würde gerne wieder in die Nähe meiner Familie ziehen, da ich hier kein soziales Netz habe und auch sonst sehr einsam bin. Der Vater müsste dem ja zustimmen, würde das aber nie tun.
Kann ich aber weg ziehen (etwa 100 km von ihm entfernt) wenn ich ihm die Kinder für ein Umgangswochenende bringe und wieder abhole? Also in den Maßen, in dem der Umgang bis jetzt statt gefunden hat?
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 20:50
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2013
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
100km sind in dem Fall, wo der Vater eh kein Bestandteil des Alltages ist bei Euch keine große Strecke.
Vor allem wenn Du ihm den Umgang wie bisher weiter ermöglichst.
Dennoch braucht es seine Zustimmung, aber die wäre vermutlich gerichtlich zu ersetzen.
Mach am besten einen Termin beim Jugendamt für Euch, um dort eine friedliche Lösung zu finden.
Wenn das scheitert würde ich das alleinige ABR beantragen, das Jugendamt wird dann bezeugen, dass Du es anders versucht hast.
Entweder dürft ihr dann umziehen oder er mutiert zum Kümmervater, was ja auch nicht so schlecht wäre vielleicht ?
von
Sternenschnuppe
am 06.06.2013, 20:57
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Ich muss schon bei der Scheidung die Anwaltskosten alleine tragen (er nimmt sich keinen, ist auch nicht nötig), da ich ihn mit der Scheidung beauftragt habe. Und diese Kosten verbrauchen mein ganzes angesparte "Vermögen" der letzten drei Jahre.
Ich kann mir daher eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema daher erst mal nicht leisten (aus der Prozesskostenbeihilfe falle ich wegen 12 Euro zu viel Einkommen raus)
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 06.06.2013, 21:04
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Hab neulich gelesen, dass sich das im Rahmen hält. 100-200€
Aber versuche es erst einmal übers Jugendamt, ein gemeinsamer Termin.
Ist die Scheidung denn schon durch ? Wenn nein, dann lass das da gleich mitklären vielleicht ?
Ist er denn sonst interessiert an den Kindern ?
Ich meine bei 4x sehen im Jahr , was will der mit dem Sorgerecht ? Dann würde ich überlegen es alleine zu beantragen, dann brauchst auch wegen Schule, Konto etc. nicht mehr hinterherlaufen.
Und generell bin ich sehr fürs GSR , aber nicht bei der Kontaktrate
von
Sternenschnuppe
am 06.06.2013, 21:25
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Wenn wirklich so wenig Umgang statt findet, kann man realistischerweise davon ausgehen dass der KV wenig Interesse an den Kindern hat, richtig?
Ich theoretisiere: Wenn du ohne seine ausdrückliche Einwilligung mit den Kindern umziehst und Tatsachen schaffst - was glaubst du wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass er auf das ABR klagt und die Kinder zu sich nehmen will?
von
Pamo
am 06.06.2013, 21:47
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Ja,diese Theorie würde vielleicht hier auch gehen.
Sinnig ist dann ein Umzug nach einem Umgang.
Wenn er dann vor Gericht zieht darf er erst einmal erklären warum ihm der Umzug erst nach 3 Monaten auffällt *g*
Und 100km sind für alle 3 Monate ja auch kein Ding.
Was aber problematisch werden kann ist die Schulanmeldung ohne seine Unterschrift.
Pamo ??
von
Sternenschnuppe
am 06.06.2013, 22:06
Antwort auf:
Umzug bei Trennung
Die Problematik der Schulanmeldung mit nur einer Unterschrift kann ich nicht bestätigen. Wir haben in 3 Kitas und 2 Schulen jeweils nur mit einer Unterschrift angemeldet, niemals wurde nach dem SR gefragt.
Doch das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.
ICH würde ja einfach anmelden gehen, wenn man nach der anderen Unterschrift fragt, würde ich wahrheitsgemäß aber unklar antworten, dass der KV noch in der alten Stadt ist und bei Bedarf die Unterschrift nachreichen wird.
von
Pamo
am 07.06.2013, 09:12