Guten Tag,mein Mann übt schon lange psychische Gewalt in der Familie aus.Momentan "noch"hauptsächlich gegen mich.Allerding bekommt Tochter (3,5J) all die Boshaftigkeit mit und zeigt nun auch entpsrechende Verhaltensauffälligkeiten und natürlich Angst,Misstrauen gegenüber Vater.Sie traut sich mit ihm weder außer Haus,noch alleine daheim bleiben.Ich kann nicht mal kurz weg. Bisher habe ich zweimal versucht nur schnell einkaufen zu gehen und sie beim Vater zu lassen,was beide Male in einer Eskalation endete.Alls ich zurückkam war sie völlig aufgelöst,gezittert,geschrien dass sie fast keine Luft mehr bekam,es war schrecklich und ich habe Sie so noch nie erlebt.Einen dritten Versuch werde ich bestimmt nicht mehr wagen. Nun ist es ja nach unserem Recht so,dass der leibliche Vater Umgangsrecht hat.Da wir verheiratet sind und Vater von Anfang an mit im Haus wohnt, würde dieses Umgangsrecht auch großzügig vom Gericht zugestanden.Umgangsrecht wird nur verweigert wenn sehr schwere Sachen vorliegen wie körperliche Misshandlung,sex.Missbrauch, habe ich recht? Das ist bei mir nicht der Fall,wobei die psychische Gewalt oft genauso schlimm ist. Ich habe ja keinerlei Beweise hierfür,Tonbandaufnahmen sind nicht zulässig. Also kann ich meiner Tochter im Falle einer Trennung keinerlei Schutz bieten. Wenn ich sie nun schreiend und weinend jedesmal beim Vater lassen muss, da sie solche Angst hat und das auch noch für ein oder sogar zwei Tage und evtl. Nächte dazu, dann weiß ich sicher, dass sie daran seelisch "kaputt"geht und sie es nicht verkraftet. Das kann ich ihr unmöglich antun.Ich habe eigentlich keine Wahl, dann bleibt mir nur weiter aushalten in der Ehe und warten bis Tochter älter wird. Haben Sie vielleicht noch einen Rat für mich was ich in meinem Fall machen könnte? Wäre für Hilfe sehr dankbar.
von
Sarina78
am 20.12.2012, 06:59
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
ich verstehe Ihre Situation nicht so ganz, wohnen Sie jetzt mit dem Kindsvater zusammen oder nicht? Wenn das Umgangsrecht doch schon gerichtlich geregelt ist, müssen diese Probleme noch angesprochen worden sein. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Jugendamt!
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2012
Antwort auf:
Umgangsrecht
kennst du einen anwalt, dem du vertraust?
ich würde auf jeden fall jetzt schon anfangen, die befürchtungen auszusprechen und von einem dritten dokumentieren zu lassen.
sprich auch mit den erzieherinnen und all den personen, die dein kind noch gut kennen und auch wissen, daß dir dein mann gewalt antut, egal in welcher form.
du hast recht, leider muß erst etwas beweisbares passieren, bevor sorgerecht oder gar umgangsrecht entzogen wird.
das maximale, was du erreichen kannst, ist betreuter umgang und damit ist dann schon viel gewonnen.
evtl gibt es sogar schon knatsch beim aufenthaltsbestimmungsrecht, da ist es dann auch gut, wenn schon im vorfeld mehrere personen gebrieft sind.
ich wünsch dir alles alles gute!
Mitglied inaktiv - 20.12.2012, 11:04
Antwort auf:
Umgangsrecht
Bei uns war es genauso.Es ging dann vor Gericht.Ich hatte ein Attest vom Psychologen und eins vom Kinderarzt,indem stand das es sehr bedenklich wäre das Kind zum Vater zu geben und dies psycholigische Folgen haben könnte.
Der Richter hat sich das schreibrn nichteinmal angeschaut!
von
Crazygirl84
am 20.12.2012, 11:38
Antwort auf:
Umgangsrecht
nicht aufgeben!
Mitglied inaktiv - 20.12.2012, 12:19
Antwort auf:
Umgangsrecht
ich wohne mit dem Vater zusammen, traue mich jedoch nicht trennen wegen der zu erwartenden Umgangsregelung. Können Sie mir einen Rat geben?
Danke
von
Sarina78
am 20.12.2012, 18:49
Antwort auf:
Umgangsrecht
Oh je, so etwas vermute ich bei mir auch. Schrecklich! Wie ist es denn deiner Tochter nachher ergangen, vielleicht magst du mir mal eine PN schreiben-würde mich freuen
lg
von
Sarina78
am 20.12.2012, 18:51