Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann und ich haben ein gemeinsames Kind und mein Ehemann hat ein weiteres Kind aus erster Ehe. Die Kindsmutter untersagt ihm das Umgangsrecht, weil sie ihm damit schaden möchte. Das Wohl des Kindes wird dabei leider nicht berücksichtigt, sondern nur ihre persönlichen Verhältnisse. Das Jugendamt hat uns bisher nur bedingt weitergeholfen. Bei einem Vermittlungsversuch seitens des Jugendamtes kam nur ein Anwaltsschreiben der Kindsmutter an das Jugendamt, von dem wir leider keinen Einblick erhalten haben. Wir möchten nun das Familiengericht anrufen und bitten um kurze Mitteilung, ob wir das Gerichtsverfahren bzgl. des Umgangsrechts selbst zahlen müssten, obwohl die Kindsmutter offensichtlich den Umgang mit dem Kind verweigert. Was würden Sie uns empfehlen, wie wir uns weiter verhalten sollen? Vielen Dank und viele Grüße Vicky167
von Vicky167 am 23.10.2014, 21:44