Hallo Frau Bader,
ich habe mich von meinem Freund getrennt. Wir wohnen nun ca. 20 km auseinander. Unser Sohn wohnt bei mir, der Vater kommt 1-2 mal wöchentlich für 2 Stunden bei uns zu Hause vorbei u. nimmt ihn alle 14 Tage am WE zu sich. Meiner Meinung nach muss er die Fahrten tätigen und auch für die Kosten aufkommen. Ist das richtig? Er möchte, dass wir uns die Fahrten teilen. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
von
Bella1999
am 16.03.2014, 21:13
Antwort auf:
Umgangsrecht - wer muss fahren u. finanziell dafür aufkommen?
Hallo,
der Umgangsberechtigte muss die Fahrtkosten zahlen
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2014
Antwort auf:
Umgangsrecht - wer muss fahren u. finanziell dafür aufkommen?
Das ist richtig, der Umgangsberechtigte trägt die Kosten.
Frau Bader schreibt dazu aber immer dass empfohlen wird dass die Mutter das Kind ab und an auch mal fährt um dem Kind zu zeigen dass man den Umgang unterstützt.
Finde grad keine alte Antwort dazu, aber sinngemäß :-)
Falls Du die Entfernung geschaffen hast wäre es allerdings schon fair ihm da eeeetwas entgegenzukommen. Wobei 20km ja wenig ist,aber sich auch summiert über den Monat.
Reichlich ist es aber alleine seine Aufgabe.
von
Sternenschnuppe
am 16.03.2014, 21:28