Im September hat mein Arbeitgeber 60 Überstunden "verschwinden" lassen, danach wurde erst Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Er meinte das sei rechtens, im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt. Wir konnten uns leider nicht gütlich einigen. Wie ist es mit dem Lohn für die Überstunden, wenn ich Ihn erst nach der Geburt einklage, werden sie beim Elterngeld berücksichtigt? Im Moment fehlt mir hierzu wirklich die Kraft, da ich unter verschiedenen Komplikationen leide und auch grossse Angst vor einer Totgeburt habe.
von susimaus am 02.01.2015, 12:51