Hallo Frau Bader, ich arbeite hauptberuflich fest angestellt und nebenberuflich selbstständig. Letzteres zwar im selben Berufsfeld, aber in deutlich geringerem Umfang und mit viel geringerer Belastung. Darf ich rein rechtlich trotz Krankschreibung durch meine Frauenärztin der nebenberufl. Selbstständigkeit weiter nachgehen, obwohl ich in der Festanstellung für die Zeit der Krankschreibung nicht arbeite? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus! Yrsaa
von Yrsaa am 27.09.2017, 15:38