Guten Tag.
Mein Sohn ist im Juli 1 Jahr geworden und ich würde gerne ab September erstmal 2 Nachmittage anfangen zu arbeiten. Bekommt man dann auf jeden Fall den Mindestlohn gezahlt oder berechnet man das dann anders?
LG
von
Aimee2010
am 21.08.2017, 18:55
Antwort auf:
Teilzeit
Hallo,
anteilig nach dem br VZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2017
Antwort auf:
Teilzeit
Übrigens: ich habe Steuerklasse 5. Und mein Arbeitgeber meint er muss erst in eine teilzeittabelle das Gehalt nach schauen.
Ab September 2015 habe ich 840 Euro Brutto verdient bei 33 std. Das liegt doch auch unter dem mindestlohn von damals 8,50 €. Oder liege ich falsch?
von
Aimee2010
am 21.08.2017, 19:35
Antwort auf:
Teilzeit
Normalerweise wird dein TZ-Gehalt ausgehend von dem vorher verdienten VZ-Gehalt entsprechend runter gerechnet. D.h. der Std.-Lohn bleibt gleich und darf auch nicht verringert werden auf Grund der TZ-Stelle.
Bzgl. des Mindestlohnes: er gilt eigentlich für alle Jobs. Soweit ich weiß, gibt es aber Übergangsregelungen. Frau Bader kann dazu sicher mehr sagen. In welcher Branche arbeitest du denn?
von
cube
am 22.08.2017, 10:21
Antwort auf:
Teilzeit
In einer Arztpraxis. Nach der Ausbildung bin ich übernommen worden und habe genau 32,75 std gemacht. Wenn ich das aber alles ausrechne lag das alles unter dem mindestlohn. Da bin ich jetzt erst draufgestossen leider....
von
Aimee2010
am 22.08.2017, 12:15
Antwort auf:
Teilzeit
Hi! Also, die Übergangsfrist zur Umstellung/Erhöhung auf Mindestlohn ist inzwischen abgelaufen - also müsstest du ihn bekommen. Sprich: deinen Chef darauf hinweisen und gemäß geltendem Recht auch verlangen dürfen. Dennoch ist so etwas ja meistens schwierig. Es sei denn, dein Chef ist einfach ein Schussel und nicht böse, dass du ihn auf ein Versäumnis hinweist. Ist er sich dessen aber bewusst und bezahlt absichtlich unter Mindestlohn, kannst du dich vermutlich auf eher unbequeme Gespräche einstellen - egal, ob das Recht auf deiner Seite ist. Ich persönlich finde so etwas ja unter aller Sau und genau wegen solcher AG´s ist ja das Gesetzt erlassen worden. Das nützt nur leider denen nichts, deren Chefs sich gerne über das Gesetz stellen und im Zweifelsfall Druck auf die MA´s ausüben (a la "dann suchen sie sich doch etwas anderes").
Aber Frau Bader wird dir sicher auch noch dazu antworten.
von
cube
am 22.08.2017, 14:10