Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach einem Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit nach einem Jahr

Martha8404

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich möchte gern nach der Geburt ein Jahr zu Hause bleiben und danach Teilzeit wieder arbeiten gehen! Ich habe mit meinem AG schon gesprochen, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder komme, für 36 Std. Nun habe ich gelesen, dass man max nur 30 Std. gehen darf um diesen Zuschuss vom Elterngeld zu bekommen. Ist das richtig? Und für wie lange dürfte ich in Teilzeit gehen und diesen Zuschuss erhalten nach dem regulären einem Jahr zu Hause? Mindert es den Betrag im ersten Jahr oder bleibt es bei diesen - ich glaube- 67 Prozent? Und was würden Sie mir bezüglich der Vorgehsweise mit meinem AG raten? Ich müsste es ja auf jeden Fall nochmal ansprechen und bis wann muss ich das konkret beantragt haben? Vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in der EZ darf man nur bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Die EZ geht bis zu 3 Jahre - TZ können Sie auch nach der EZ vereinbaren Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

36 Std die Woche ist keine Elternzeit mehr. Das läuft dann nicht unter Elternzeit, und Kündigungsschutz hast du dann auch nicht mehr. TZ in EZ geht nur zwischen 15 und 30 Std die Woche.


Martha8404

Beitrag melden

Ja ich würde dann ja max. 30 Stunden gehen wollen!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Willst Du das Elterngeld teilen auf 22 Monate ?


Martha8404

Beitrag melden

Ich wollte ein Jahr zu Hause bleiben und ein Jahr Teilzeit arbeiten? Geht das?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das geht. Sofern Du dann sicher eine Betreuung hast ? Dann musst Du das Elterngeld aber auch nicht splitten. Kannst es auch unterm Kopfkissen teilen. Im 2. Jahr wird aber eh nix angerechnet mehr.


Martha8404

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnellen Antworten! ;-) Aber was mich interessiert wieviel ( volle 67 Prozent?) Elterngeld ich dann im ersten Jahr ( in dem ich zu Hause bleiben möchte) und im zweiten bzw. dritten Jahr ( in dem ich max. 30 Std. gehe) dann erhalten würde?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die 67% Elterngeld bekommst Du eh nur im ersten Jahr. Du hast nur die Möglichkeit dir zu überlegen ob du im ersten Jahr eben den vollen Bezug von 67% bekommen willst. Oder ob die eben die dir zustehenden 67% halbierst und dann eben über doppelt so lange. Zwei Jahre jeweils 67% Elterngeld geht nicht. Ich würde mir die vollen 67% im ersten Jahr auszahlen lassen, dem AG mitteilen das Du im zweiten Jahr voraussichtlich in Teilzeit INNERHALB der Elternzeit vor hast zu arbeiten mit 15-30 Std die Woche. In welchem Umfang genau kann man dann etwa 3 Monate vorher besprechen. mehr wie 30 Std darfst Du eh in der EZ nicht arbeiten. Und, der Vorteil ist, arbeitest Du innerhalb der EZ eben Teilzeit dann bleibt dein bisheriger Vollzeitvertrag erhalten, der ruht ja solange du in EZ bist. Auch dann wenn du eben innerhalb dieser in TZ arbeitest - aber das muss du so mitteilen. Zweiter Vorteil, innerhalb der EZ bist du nicht kündbar. Und wenn Du deine 3 Jahre EZ ausgeschöpft hast kannst Du dir immer noch überlegen ob Du dauerhaft auf TZ runtergehst oder dann doch wieder Vollzeit arbeiten willst/kannst. Ach ja, wenn Du das Elterngeld nicht splittest, dann bekommst Du, sofern du nicht arbeitest, im 2ten und 3ten Jahr EZ gar nichts an Geldern. Außer eben das Kindergeld. Und, wegen der 36 Std, das läuft IMO eh nicht mehr unter TZ sondern dürfte schon ein VZ-Vertrag sein. Von TZ spricht man eigentlich wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 30 Std nicht überschreitet. Falls Du das Elterngeld splitten lässt, also nicht monatlich 67% bekommst sondern eben doppelt so lange nur ca. 33,5%, dann wird ein möglicher Verdienst nur im ersten Jahr angerechnet. Im zweiten nicht mehr. ABER, du dürftest auch dann im zweiten nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.


Martha8404

Beitrag melden

Danke für deine ausführliche Antwort. :-) Ich würde, wie du schon sagtest, das erste Jahr mit den 67 Prozent ausschöpfen und im zweiten max. 30 Stunden Teilzeit gehen. Aber bekomme ich da dann diesen Elterngeldplus-Zuschuss oder auch gar nichts weil ich im ersten Jahr die vollen 67 Prozent ausgeschöpft habe?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es gibt danach nix mehr. Bekommst Du 1000€ Elterngeld, dann bekommst Du entweder bis zum ersten Geb. alles ausgezahlt, oder bis zum 22. Monat 500€ pro Lebensmonat nach Mutterschutz. Mehr gibt es nicht mehr. Und wenn Du eh nicht im ersten Jahr schon arbeiten willst, dann brauchst Du auch nix teilen lassen. Das kannst Du dann selbst unterm Kopfkissen lagern wenn Du was aufheben willst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 19.7. und meine letzte Zahlung der Elterngeldstelle habe ich im April bekommen. Nun habe ich seit Mai eine Anstellung für 450€ bekommen. Die Elterngeldstelle sagte mir jetzt, das ich das Geld zurück zahlen muss. Ist das wirklich war? Ich habe das Geld ja aufteilen lassen damit ich über die Runden komme. ...

Hallo Frau Bader, ich würde mich freuen wenn Sie mich aufklären könnten. Folgendendes: Ich befinde mich derzeit in meiner 1 Jährigen Elternzeit und beziehe Elterngeld. Die gesamte Schwangerschaft über habe ich mich im Beschäftigungsverbot befunden, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angekündigt, dass ich nicht ...

Liebe Frau Bader, im Juli enden mit dem 2. Geburtstag meiner Tochter meine zwei beantragten Jahre Elternzeit. Ich arbeite bereits wieder in Teilzeit und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun. Mein AG hat mir freigestellt ob ich ein drittes Jahr Elternzeit einreiche oder einen TZ Vertrag mit ihm vereinbare. Gibt es Pros und Cons für die eine ode ...

Ich arbeite seit über 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber und wir haben weit mehr als 200 Mitarbeiter. Nun möchte ich 15 Stunden die Woche im zweiten Jahr arbeiten. Hat man darauf ein Anrecht oder nur mit Zustimmung. Arbeit wäre da aber mein Chef ist halt über die Schwangerschaft nicht glücklich.

Hallo, nach den tolllen Tipps hier habe ich beschlossen 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Das Elterngeld soll im ersten Jahr komplett ausgezahlt werden.,im 2. Jahr würde ich dann gerne 15-30 Stunden arbeiten. 1.Darf ich dann das ganze Elterngeld behalten, oder wird nachträglich noch was abgezogen? 2.wie wäre es wenn ich mir es auf 2 Jahre auft ...

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Mein Kind kam als Frühchen am 6.03.18 zur Welt.Jetzt möchte ich noch um ein Jahr verlängern.Und danach in Teilzeit 15/20 Std die Woche arbeiten.üSollte ich den Antrag jetzt direkt an den Arbeitgeber stellen? Ich habe gelesen dass man im zweiten oder dritten Jahr der Elternzeit einen Anspr ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer guten halben Stelle tätig. Auf den Rest des ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (Winter 2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG, durch neuen Teilzeitvertrag fixiert) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer ...

Hallo Frau Bader, ich sitze gerade vor dem Elterngeldantrag für NRW und frage mich was nun die Schlaueste Beantragungalternative ist. Zur Situation: Wir erwarten unseren Sohn in knapp 2-3 Wochen. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit in Unternehmen. Ich bin seit 7 Jahren Mediendesignerin und Teamleiterin – jetzt in Mutterschutz – in der Gra ...

Hallo zusammen, ich habe folgenden Plan und habe daher einige Fragen zum Elterngeld: Ich möchte im ersten Jahr Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten. Könnte man dafür Elterngeld Plus beantragen? Falls ja, dann ergibt sich die folgende Rechnung: Bei Elterngeld würde ich den max. Betrag von 1800€ erhalten (Nettoverdienst ca ...