Hallo Frau Bader, ich konnte in den bisherigen Beiträgen nichts passendes finden und hoffe dass Sie mir evtl. weiterhelfen können bei meinen Fragen. ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und arbeite seit Mitte Februar TZ in EZ, zunächst 25 Stunden und ab dem 1.4. 30 Stunden bis zum Ende der EZ im Nov. Nun ist es so dass ich im Sommer nach 5 Wochen Urlaub gefragt habe (Krippenschließung 2 wo + Kiga Eingewöhnung 3 Wochen) und diesen nicht genehmigt bekomme weil im Betrieb max. 3 Wochen Standard sind und die Situation wohl nicht als Ausnahmefall angesehen wird.(ausreichend Urlaubstage wären vorhanden da ich auch noch Resturlaub aus der VZ habe) Habe ich die Möglichkeit die TZ in EZ 1 Monat zu unterbrechen? Ich konnte hierzu leider keine Regelung finden. Abgesehen davon habe ich festgestellt dass ich doch lieber die 25 Stunden weiter machen möchte, so weit ich weiß habe ich 2 mal die Möglichkeit mit 7 Wochen Vorlauf meine Stunden zu ändern, zählt die im Vorhinein vereinbarte Steigerung da mit rein? Auch möchte ich gerne meine Elternzeit inkl. der Teilzeit in EZ um ein Jahr verlängern, muss ich bei der Elternzeitverlängerung nochmal explizit mit angeben dass ich weiter in TZ arbeiten möchte? Zählt das dann als ein Zeitraum der eben nur verlängert wurde oder habe ich dann wieder die Möglichkeit die Zeiten zweimal anzupassen? Vielen Dank vorab! :)
von Klokopfaffe am 03.03.2020, 11:41