steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Gutrn tag :-) Ich bekomme mit meinem freund das 2 kind im August. Im oktober heiraten wir. Jetzt bin ich genau so wie mein freund in steuerklasse 1. Das heisst das eg berechnet sicj wie gehabt von meinem Gehalt der letzten 12 monate. Ab Oktober würde ich dann ca nach den mutterschaftsgeld das erste mal eg beziehen. Wir haben uns gedacht das mein freund/ dann ja mann nach der Hochzeit in die steuerklasse 3 geht weil ich ja sowieso eg beziehe was ja steuerfrei ist und er dann kinderfreibetrag beide kinder auf sich nimmt. Nach der ez gucken wir dann wie wir es machen weil ich nich mehr vz arbeiten wollte und wir dann sicherlich gleich viel verdienen würden. Ist das so möglich wie wir uns das gedacht haben? Gruß Brina0110

von Brina0110 am 05.05.2014, 13:57



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Ist von meinen Vorrednerinnen beantwortet. :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Hallo, zwar ist Elterngeld steuerfrei, wird aber unter dem Progressionsvorbehalt indirekt mit versteuert. Verdient dein Partner 50.000€ im Jahr, wird es nach SK 3 geringfügig besteuert. Auf dieses Geld kommt dann aber noch das Elterngeld unter dem Progessionsvorbehalt mit drauf, sagen wir 12.000€, somit liegt dann der zu besteuernde Betrag bei 62.000€ ... Ihr habt durch diese Kombination im Monat mehr Geld, solltet euch aber dringend min. 2 Elterngeldbeträge bei Seite legen, da es zu sehr hohen Nachzahlungen an das Steueramt kommen kann. Freunde von uns zahlten nach der Lohnsteuer fast 2000€ zurück und müssen seitdem einen 1/4 jährigen Abschlag an das Finanzamt leisten. Es ist gut zu überlegen, wie man sein Geld haben möchte. Lieber etwas weniger, dafür Geld vom Staat zurück oder mehr und Geld an den Staat zurück. Wir haben 4/4 belassen und nach der Elternzeit fast 1600€ Steuern zurückbekommen... LG

von Colien07022004 am 05.05.2014, 20:12



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Ich kann ja aber nix belassen wie es vorher war weil wir dann ja verheiratet sind. Mein freund ist kein Großverdiener bekomnt brutto 1700. Das elterngeld wollte ich diesmal auf 2 jahre splitten damit die nachzahlung nich so hoch ist. Wenn ich in ez bin ab Oktober und wir dann ja erst heiraten. ..in welche steuerklasse außer 3 soll er sonst gehen? Wie gesagt jetzt sind wir noch beide 1 weil wir unverheiratet sind :-/

von Brina0110 am 05.05.2014, 21:13



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Das EG wird NIE versteuert. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit DEN STEURSATZ mit welchem das zu versteuernde Einkommen versteuert wird. Um das Beispiel von Colien07022004 zu nehmen: Nehmen wir ein Bruttogehalt von 50.000€ und sagen wir damit einen (fiktiven) Steuersatz von 15%. Es müssten also 7.500€ Steuern grzahlt werden. Durch das EG von 12.000€ würde der Steuersatz nun aufgrund von 62.000€ berechnet und er liegt damit bei (fiktiven) 20%. Dann müssen auf die 50.000€ 20% Steuern, also 10.000€ gezalt werden. Das sollte man natürlich, gerade wenn man für einen Steuerklasse 3 wählen will, bedenken und entsprechend Geld zurück legen. Ansonsten steht es Euch natürlich frei die Steuerklsssen so zu wählen. Letztluch bringt es Euch aber nur etwas wenn ihr monatlich auf das Geld angewiesen seid, denn ihr müsst die Steuern zahlen die ihr zahlen müsst - das was der AG anführt ist nur eine Vorauszahlung, ein Abschlag. Und wenn man EG bezogen hat und auch bei Wahl von Steuerklasse 3/5 MUSS msn eine Steuererklärung machen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 22:10



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Auch wenn Du das EG auf zwei Jahre splitten lässt beziehst Du es komplett im ersten Jahr und musst es auch dementsprechend versteuern. Steuerklasse 4/4 ist für Verheiratete wie 1/1 für Unverheiratete. Wenn man also ungefähr gleich viel verdient ist 4/4 die bessere Wahl. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 22:15



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Ist der fiktive Steuersatz immer 20% von dem bruttogehalt? Weil mein freund kommgrad mal auf 20.400 euro und mein eg liegt bei 10.200. Wieviel sollten wir denn nun weglegen? In sk 1 kann er doch nich bleiben da haben wir monatlich ja kaum was übrig wenn ich mein eg teilen lasse :-(

von Brina0110 am 06.05.2014, 14:06



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Hallo.... Ihr wechselt nach der Hochzeit in die Lohngruppe 4/4... Oder halt in 3/5 dann kommt es meist zur Nachzahlung. LG

von Colien07022004 am 06.05.2014, 14:56



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Nein, der Steuersatz ist nicht 20%, das war nur ein fiktives Beispiel. Bei dem Gehalt und dem EG liegt der Steuersatz bei knapp unter 10% laut Rechner. Also sind von den 20.400,-€ ca. 10% Steuern zu zahlen. Du hast allerdings noch immer mindestens zwei Denkfehler: 1. Steuerklasse 1 kann KEINER von Euch nach einer Hochzeit mehr behalten. Steuerklasse 4/4 ist für Verheiratete das Äquivalent zu 1/1 2. Das was ihr durch die Wahl der Steuerklasse monatlich an Steuern abführt ist nur eine Vorauszahlung. Ihr MÜSST am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen (ist wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat oder auch z.B. bei Steuerklassenwahl 3/5 PFLICHT) und da wird dann berechnet wie viel Steuern ihr zahlen müsst. Dann wird geschaut wie viel Ihr aus Vorauszahlung geleistet habt und die Differenz gibt es zurück oder muss nachgezahlt werden, je nachdem ob man eben zu viel Voraus gezahlt hat oder eben zu wenig. Bei Steuerklassenwahl 3/5 (wenn der Besserverdiener Steuerklasse 3 nimmt) kommt es eben immer wieder zu Nachzahlungen, bei 4/4 eher zu Rückzahlungen. Da die Vorauszahlung immer nur das aktuelle Brutto berücksichtigt kommt es bei EG Bezug durch den erhöhten Steuersatz noch öfter und vor allem zu größeren Nachzahlungen. Ganz genau kann das aber wenn überhaupt wohl nur ein Steuerberater sagen. Die Frage ist also immer: brauche ich das Geld aktuell im Monat und schaffe es aber eine ausreichende Rücklage zur Seite zur legen? Dann ist 3/5 sicher gut. Brauche ich das Geld nicht und kann dem Staat zur Not ein Darlehn geben bis die Steuererklärung gemacht ist, oder ich weiß dass ich an die Rücklagen drangehen würde, dann sollte man 4/4 wählen, dann ist man auf der sicheren Seite. Und zu der Bemerkung "In sk 1 kann er doch nich bleiben da haben wir monatlich ja kaum was übrig wenn ich mein eg teilen lasse :-(": --> Sorry, aber willkommen in der Realität. EZ muss man sich leisten können. Ich bin nach 7 Monaten wieder arbeiten gegangen weil es finanziell nicht anders ging. Ich wäre auch gerne länger zu Hause geblieben, aber wir konnten es uns eben nicht leisten. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 20:31



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Finde es wirklich gut wie du es mir nahe bringst aaaber wie können wir denn 4/4 vereinbaren wenn ich mich doch in ez beginde und eg beziehe. Die steuerklasse 4 bei mir kann ich dann dovh erst angeben wenn ich arbeite. Meine ez fängt im Oktober 14 an? In selben Monat wo wir heiraten. Müssen wir damn trotzdem obwohl ich mich in ez befinde und eg beziehe eine steuerklasse angeben oder wie? Ich verstehe das einfach nich. Ich dachte ich bin steuerklassenlos in der ez während eg-Bezug

von Brina0110 am 06.05.2014, 22:10



Antwort auf: steuerklasse nach hochzeit während eg bezug

Nein, Du bist nicht Steuerklassenlos während des EG Bezuges. Du zahlst nur keine Steuern. Wenn man heiratet muss man spätestens im Jahr darauf die Steuerklassen wechseln. Und natürlich könnt ihr auch direkt - also für das laufende Jahr - die Steuerklassen auf 4/4 ändern. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.05.2014, 12:49



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