Guten Morgen Frau Bader,
können Sie mir bitte sagen, wie die gesetzlichen Regelungen für Sonderurlaub bei der Vaterschaft eines nicht verheirateten Vaters aussehen, und wo man sie nachlesen kann?
Danke im Voraus
A. Vollmer
Mitglied inaktiv - 03.08.2000, 07:52
Antwort auf:
Sonderurlaub
Liebe Anne, ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht nur aufgrund Vertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä.. Auch die Regelung des unbezahlten Sonderurlaubs ist so geregelt. In der Regel wird der AG unbezahlten Sonderurlaub gewähren. Die länge ist Vereinbarungssache. Sinnvoller ist es, einen längeren "normalen" Urlaub zu nehemn.
N. Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2000