Mein Kind ist im November 2014 geboren und ich hatte zunächst für ein Jahr Elternzeit beantragt. Diese habe ich dann Form und fristgerecht um ein Jahr verlängert. D. H. Diesen November müsste ich wieder zum arbeiten anfangen. Kann ich die Elternzeit nochmals verlängern oder muss ich die Arbeitsstelle kündigen wenn ich doch noch länger zu hause bleiben möchte? Mit welcher Frist muss ich kündigen?
von kleiner hopfenprinz am 02.08.2016, 09:20