Hallo,
Ich bin derzeit im zweiten Jahr meiner Elternzeit und Teilzeit beschäftigt. Nun bin ich erneut schwanger und mir wurde von einer Freundin geraten meine aktuelle Elternzeit vorzeitig zu beenden, da ich ansonsten Verluste beim neuen Elterngeld hätte. So ganz habe ich das nicht verstanden und wolltenhier einmal um Erklärung bitten. Macht es Sinn meine aktuelle Elternzeit aus finanziellen Gründen vorzeitig zu beenden?
von
Nirtak2903
am 17.02.2017, 12:00
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Könntest Du denn Vollzeit arbeiten ?
Der AG kann zustimmen, muss er aber nicht.
Verboten ist es wenn Du gar nicht Vollzeit arbeiten kannst.
von
Sternenschnuppe
am 17.02.2017, 12:27