Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Hallo Frau bader, Mein Kind ist am 22.01.2015 geboren. Ich habe nun schon seit 2 Jahren einen minijob mit 50 Euro monatlich jetzt auch noch und vor der Schwangerschaft in vollzeit gearbeitet. Eltengeldbezug beziehe ich momentan in Höhe von ca 1200 Euro monatlich. Da ich nun wieder schwanger bin ca Termin Mitte März 2016 meine Frage. Wie hoch wird der neue eltengeldbezug ausfallen? Habe ich mir mein neues eltengeld mit den 50 Euro zuverdienst kaputt gemacht oder wird der verdienst vor der ersten Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen. Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung Teufelchen1977

von Teufelchen1977 am 08.11.2015, 07:28



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Hallo, es zählt der verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit MG u EG. Da die Geburtenfolge sehr kurz ist, bekommen Sie fast das gesamte EG wieder Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2015



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Wird aufs gleiche Elterngeld hinauslaufen plus 10% Geschwisterbonus. Wie lange hast Du Elternzeit genommen ? Weiß die Elterngekdstelle von dem Nebenjob ? Hast Du den beim ersten Elterngeld angegeben ?

von Sternenschnuppe am 08.11.2015, 16:52



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Eltengeldstelle weiss vom 50Euro Job. Angaben hierzu habe ich gemacht

von Teufelchen1977 am 08.11.2015, 19:25



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Upps eins vergessen ich habe 3 Jahre Elternzeit

von Teufelchen1977 am 08.11.2015, 19:26



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Wenn das erste Kind im Januar 1 wird und Dein Mutterschutu im Februar beginnt, dann sind es die gleichen Berechnungsmonate, da Elterngeld aus dem ersten Jahr durch alten Lohn ersetzt wird. Du solltest Deine Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und Dir das 3. Jahr von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geb. übertragen lassen. Dann bekommst Du wieder volles Mutterschutzgeld. Peefekter Abstand finanziell gesehen ;-)

von Sternenschnuppe am 08.11.2015, 19:50



Antwort auf: Schwanger während eltengeldbezug mit 50 Euro minijob

Vielen lieben Dank für die Antworten. Dann bin ich ja froh. Liebe grüße Teufelchen 1977

von Teufelchen1977 am 09.11.2015, 11:09



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