Guten Tag Frau Bader.
Bin im BV und möchte zu meinem Partner nach Österreich umziehen. Wir wollen dass das Kind auch dort zur Welt kommt. Was muss ich beachten? Lohnfortzahlung, elterngeld, Krankenversicherung? Habe schon bei diversen Beratungsstellen nachgefragt die haben alle keine Ahnung? Bin ich in Österreich benachteiligt wegen Elterngeld elternzeit Kindergeld usw. gegenüber Deutschland? Darf ich noch meinen Lohn im Ausland beziehen bis zum Mutterschutz wenn ich in DE nicht mehr gemeldet bin? Tausend Fragen! Können sie mir bitte helfen?
von
Franzjosef
am 13.09.2016, 14:31
Antwort auf:
Schwanger und auswandern
Hallo,
den Lohn können Sie wieter bekommen, EG u KK laufen aber nicht im Ausland.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Schwanger und auswandern
1. Zum Beschäftigungsverbot: Wenn der Grund für das Beschäftigungsverbot wegfällt, musst du die bisherige Arbeit beim AG wieder aufnehmen. Ist das BV vom Arbeitgeber und er findet unerwartet eine unschädliche Ersatztätigkeit, musst du am nächsten Tag zur Arbeit erscheinen. Ist das BV vom Arzt und dein Zustand bessert sich, kann das BV widerrufen werden. Auch wenn du das Kind verlierst, kannst du nach einer gewissen Zeit wieder beim Arbeitgeber antreten. Auch kann das BV angefochten werden. Ein BV ist nicht wie ein Dauer-Urlaubsschein anzusehen. Daher bist du in gewisser Weise schon noch an deinen Wohnort in Deutschland gebunden. Wenn du das alles nicht willst, kannst du natürlich kündigen. Jedoch hast du dann auch keine Lohnfortzahlung mehr.
2. Elterngeld gibt es nicht, wenn du dauerhaft im Ausland wohnst und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast.
Mitglied inaktiv - 13.09.2016, 16:46
Antwort auf:
Schwanger und auswandern
In der Mutterschutzfrist wäre es wahrscheinlich kein Problem, das Mutterschaftsgeld auch im Ausland zu beziehen, sofern du bei einer deutschen KK versichert bist. Jedoch eine Arbeitsstelle in Deutschland zu haben, Lohn beziehen zu wollen und im Ausland zu wohnen sehe ich als problematisch an, weil die Arbeitsleistung praktisch nicht mehr erbracht werden kann und eine Rückkehr nach Wegfall des BV ausgeschlossen ist. Dies erfordert m.E. mindestens das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers. Auch sollte das mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Wenn du die Krankenkasse nach Österreich wechselst, zahlt deine bisherige deutsche KK auch die Löhne für das BV nicht weiter, weil sie dafür nicht mehr zuständig ist.
In Österreich gibt es auch Sozialleistungen rund um die Mutterschaft, Krankenversicherung usw. Du musst dort wohl einen Neuanfang starten.https://www.karenz.at/ https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/index.html. Umgekehrt nehmen Ausländer in D ja auch unsere Sozialleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld....) voll in Anspruch.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 08:52
Antwort auf:
Schwanger und auswandern
Hallo Franzjosef!
Der Beitrag ist zwar jetzt einige Jahre her... aber darf ich fragen, wie es am ende verlaufen ist?
Ich stehe momentan vor der entscheidung nach österreich zu ziehen.
Wäre schön, wenn du kurz berichten könntest.
von
Sippja
am 15.07.2020, 14:43