Sehr geehrte Frau Bader,
was passiert, wenn ich in der Probezeit schwanger werde? (also in den ersten 6 Monaten meines neuen Arbeitsverhältnisses)
Wenn es noch nicht sichtbar ist, sollte ich es dann verschweigen? (würde man ja sowieso erst ab der 12. SSW sagen)
Und wenn es "sichtbar" wird, kriege ich doch sicher (aus vorgeschobenen Gründung) eine Kündigung, oder?
Danke, Frosch
von
hopsefrosch
am 07.11.2013, 12:52
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
auch in der Probezeit sind Sie nicht kündbar - es sei denn, der vertrag ist auf die Probezeit befristet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2013
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Du bist - auch in der Probezeit - als schwanger unkündbar.
Wenn also der Vertrag nicht nach der Probezeit endet, dann kann Dein AG das Arbeitsverhältnis nicht vor Ende der EZ beenden.
Daher kannst Du in so einem Fall auch direkt etwas sagen - grundsätzlich soll der AG auch direkt nach Kenntnisnahme der SS informiert werden, es gibt jedoch keine Sanktionen wenn dies erst später geschiet. Auch wenn Du nun nichts sagst, weil Du es nicht willst, oder es z.B. auch gar nicht weißt (kommt ja auch vor), und die Kündigung bekommst, dann hast Du 14 Tage Zeit dem AG mitzuteilen dass Du schwanger bist und die Kündigung ist damit nichtig.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.11.2013, 16:38