Hallo, ich hege den Wunsch in der Elternzeit noch Schwanger zu werden, würde aber das Kind nach Ende der Elternzeit bekommen, also wenn ich wieder arbeiten gehe. Wie verhält sich das mit dem neuen Elterngeld? Bzw gehe ich dann wieder arbeiten in der Zwischenzeit? Ich habe nur ein jahr beantragt und muss Mitte November wieder arbeiten gehen. &522; vielen Dank
von
AncyCremer
am 04.06.2017, 21:35
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, bekomme das Kond nach der Elternzeit
Hallo,
das kommt darauf an, wann das zweite Kind geboren wird.
Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeldbezug oder Basis Elterngeld werden herausgerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit, bekomme das Kond nach der Elternzeit
Wenn du nach dem 1. Geburtstag wieder arbeiten gehst und davor nur Basiselterngeld hattest werden diese 12 Monate ausgeklammert bei der Berechnung und mit welchen von vor der Geburt von Kind 1 ersetzt.
Ob du in der Zwischenzeit arbeiten gehst musst du doch wissen. Wenn nicht, gehen die Monate zwischen 1. Geburtstag von Kind 1 und Geburt von Kind 2 halt mit 0 Eur in die Berechnung ein und das EG fällt geringer aus. Je nach Dauer kann das mal bis zum Mindestsatz von 300 Eur runter gehen. Also wenn du nicht auf das Geld verzichten kannst, wäre arbeitenneine gute Idee.
Bis zum 3. Geburtstag von Kind 1 gibt es beim 2. Noch 10% mehr EG (Geschwisterbonus).
Eine kurze Geburtenfolge sollte man sich ansonsten aus vielen Gründen gut überlegen ;)
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 05.06.2017, 10:38