Hallo, Ich habe nun doch noch ein paar Fragen: Aktuell bin ich (bis 24.04.14) im 2. Jahr Elternzeit mit meinem Sohn. Ab September 2013 war geplant, dass ich in Teilzeit wieder mit arbeiten beginne. Nun bin ich ungeplant schwanger (Entbindungstermin vor. Ende Februar 2014) Ich arbeite im öffentlichen Dienst, habe den Wunsch nach Aufnahme meiner TZ- Tätigkeit schon vor Monaten schriftlich mitgeteilt. Mein Chef hat mir nur eine Rückkehrmöglichkeit im Schichtdienst angeboten, dies habe ich vor Kenntnis der neuen Schwangerschaft schriftlich abgelehnt. Eine Bewerbung in einem anderen Bereich habe ich bereits vor 1 monat abgeschickt, warte aber noch auf das Ergebnis. Nun meine Fragen: 1. steht mir trotz der schwangerschaft eine wiederaufnahme meiner Tätigkeit zu oder kann diese aufgrund der Schwangerschaft abgelehnt werden? 2. in der letzten schwangerschaft hatte ich ein beschäftigungsverbot vom Gyn. Müsste ich dieses wieder erhalten, bekäme ich dann Geld und wenn ja, auf welcher Grundlage würde es berechnet werden? Ist ein Beschäftingungsverbot überhaupt möglich,da ich ja meine Arbeit noch gar nicht wieder aufgenommen habe? Lg und vielen Dank
von Katja14 am 23.06.2013, 10:24