Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank schon einmal für ihre Antwort auf meine kürzlich gestellte Frage wegen Teilzeiarbeit in Elternzeit! Ich werde das dritte Jahr nehmen und mit 20 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber zeigte sich telefonisch einverstanden, muss jetzt noch ein Schreiben dazu verfassen. Eine weitere Frage ist was mit meinem Resturlaub aus 2012 passiert, den ich Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte. Ich habe ihn ja in Vollzeit erworben, also müsst er mir ja auch Vollzeit vergütet werden? Wie verhält sich das nun wenn ich Teilzeit in der Elternzeit arbeite? Werde ich da den alten Urlaub nehmen können oder bleibt dieser erhalten bis ich wieder "Vollzeit" arbeite und meine Elternzeit komplett beendet ist? In dem Teilzeitverhältniss werde ich ja neuen Urlaub, fällt er geringer aus wenn ich mich gleichzeitig noch im 3 Elternzeitjahr befinde? Oder wird er lediglich der Teilzeit angeglichen falls ich nicht jeden Tag arbeite? Vielen Dank! Atti
von Atti am 26.05.2014, 12:14