Hallo Frau Bader, während meiner Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Mein Sohn kam am 04.06.2013 auf die Welt. Nach Rücksprache mit unserer Personalabteilung habe ich noch 25 Resturlaubstage. Ich plane ab Juni 2014 wieder in teilzeit zu arbeiten. Vor meinem Beschäftigungsverbot habe ich in Vollzeit gearbeitet. In welcher Höhe erhalte ich mein Gehalt während der 25 Urlaubstage? In vollzeit oder teilzeit? Danke und Gruß
von gitta2807 am 31.01.2014, 13:56