Sehr geehrte Frau Bader, von einer Freundin bekam ich den Tipp, mich an Sie zu wenden: Am 10.09.05 endet meine 3-jährige Elternzeit. Meine Tochter kommt dann in den Kindergarten und ich würde gerne wieder Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (einer großen Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt a.M.) arbeiten. Die Personalabteilung sagte mir nun, ich könnte jederzeit gerne wieder anfangen, allerdings nur Vollzeit (ich habe als Fremsprachenkorrespondentin und Sekretärin des leitenden Partners, der mittlerweile nicht mehr in der Kanzlei arbeitet) Vollzeit gearbeitet. Teilzeit wäre nicht möglich, da dies in meinem Aufgabengebiet einfach nicht möglich wäre (Informationsverlust, etc...). Nun sind wir eine ziemlich große Kanzlei, zusammengeschlossen mit einem noch größeren Unternehmen mit Standorten in allen großen Städten Dtls. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag (mit beiderseitigem Einverständniss) vorgeschlagen. Nun zu meiner Frage: Habe ich keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in so einem großen Unternehmen? Und wenn gar nicht anders möglich, müsste mir doch auch eine Abfindung zustehen und das Recht, dass mir der Arbeitnehmer kündigt, damit ich Arbeitslosengeld beziehen kann? Ich hoffe, Sie könnnen mir weiterhelfen und freue mich auch Ihre (baldige?) Antwort, herzliche Grüße aus Frankfurt a.M., Claudia Stille
Mitglied inaktiv - 22.08.2005, 12:00