Hallo Frau Bader, ein volljähriges Kind, das bei der Mutter lebt, will/muss seinen Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater geltend machen. Da dieser nicht kooperiert, wird das Kind dies gerichtlich durchsetzen müssen und anwaltlich vertreten werden müssen. Der leibliche Vater zahlte bis zum 18. Geburtstag ein Jahr lang weniger als den Mindestunterhalt (davor jahrelang gar nichts), dies wurde durch eine Beistandsschaft des JA eingefordert. Ein höherer Unterhalt ist von ihm nicht zu erwarten. Seit dem 18, Geburtstag zahlt der leibliche Vater nicht mehr. Wenn das Kind nun anwaltlich vertreten wird, wer kommt für die Anwaltkosten auf? Beide Eltern sind dem Kind zu Barunterhalt verpflichtet. Aber eben anteilig! Zählen dazu auch solche Anwaltskosten? Muss die Mutter diese Anwaltskosten nun etwa alleine tragen? Was passiert, wenn das Kind den Unterhalt NICHT einklagt? Verwirkt es dann Ansprüche und/oder verfällt der Unterhalt und Unterhaltsschulden irgendwann ganz? Wann? Das Kind befindet sich in schulischer Ausbildung. Danke und LG Annette
von momworking am 19.04.2017, 14:34