Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort auf meine letzte Frage. Es ging darum, dass der Erzeuger des Kindes meiner Bekannten in der Wochenbettstation ein und aus ging, aber die Vaterschaft bisher nicht anerkannt hat. Auf der Geburtsanzeige hatte sie seinen Namen noch eingetragen, das wurde aber so nicht gewertet. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie - solange er die Vaterschaft nicht anerkennt - weder Elterngeld noch Kindergeld beantragen kann. Da sie noch im KH ist und derzeit sich nicht kümmern kann, richte ich diese Frage noch an Sie. Was kann man denn tun. Das kann sich ja noch Wochen hinziehen mit dem Vaterschaftstest und allem Drum und Dran. Außerdem geht es ihr nicht wirklich gut sodass sie dazu kaum in der LAge sein wird, rechtliche Dinge anzuleiern. Aber die ganze Zeit ohne Geld, das geht doch gar nicht? Also sie hat es so verstanden, wenn der Vater "unbekannt" wäre, könnte sie die Gelder beantragen. Da er aber bekannt ist, aber nicht anerkennen will (jedenfalls bisher nicht), kann sie nichts beantragen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von twilight am 22.12.2014, 18:12



Antwort auf: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

Hallo, ich sehe das Problem auch nicht. Außerdem hätte sie sich ja auch vorher drum kümmern können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.12.2014



Antwort auf: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

Das stimmt nicht. Die Vaterschaftsanerkennung hat bei uns ein Jahr gedauert und ich habe sofort Geld bekommen. Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss. In der Urkunde war das Feld Vater leer und fertig.

von Sternenschnuppe am 22.12.2014, 19:12



Antwort auf: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

ich habe auch sofort alles bekommen. ganz ohne vater. was hängst du dich eigentlich bei einer "bekannten" SO rein?

Mitglied inaktiv - 22.12.2014, 19:15



Antwort auf: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

Jein! Bei uns war es so das ich, auch ohne Vaterschaftsanerkennung und entsprechendes geteiltes Sorgerecht bei allen die Unterschrift des Vaters benötigt. Also bei Elterngeld und Kindergeld. Das in der Urkunde nichts stand, war unerheblich, Aussage der beiden Ämter, die Urkunde könnte ja "veraltet" sein. Aber, ich hätte zum Jugendamt gehen können, dort eien entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen können, und dann wäre es auch ohne die Unterschriftend es KV gegangen. Bei uns war das aber egal, weil wir eh alle zusammenleben, wir hatten nur die Vaterschafstanerkennung nicht vor der Geburt gemacht. KV hat dann einfach halt unterschrieben. Nur, bis man den Elterngedlantrag wirklich abgeben kann - wenn er vollständig sein soll - benötigt man erst einmal die Unterlagen der Krankenkasse, des Finanzamtes. Und das heißt, Mutter muß´erst einmal der KK die Geburt mitteilen - auch wegend es Mutterschaftsgeldes. Die schicken ihr dann die bescheinigung wegene Mutterschaftsgeld, die Versicherungsnummer des Kidnes, und machen die Meldung bei Rentenversicherung/Finanzamt. Die dann die entsprechende Sozialversicherunsgnummer einem zuschicken - für das Kindergeld. Bei uns hat das durchaus etwas gedauert. Was sie nicht bekommt ist Unterhaltsvorschus wenn sie den Vater gar nicht angibt. Sollte die Hartz4 beantragen, würde der ebtsprechende Anteil aber abgezogen werden - da die Mutter den Unterhaltsanspruch ja selbst bewußt nicht angibt. ist also in ihrem Interesse den Vater bekannt zu geben (sollte sie wegen des Ärgers da gerade gegenteiliges überlegen). Das JA wird dann den vater anschreiben, der kann sich dann äussern, und notfalls wird auf seine Kosten der Test per Richter angeordnet. Will er diese Kosten klein halten, sollte er den günstigeren Weg gehen und dann eben mit ihrere Zustimmung ein privaten Test machen lassen. testergebnisse sollten in 1-2 Wochen, evtl wegen feiertage auch in 3 Wochen da sein - bis dahin hätte sie dann wohl auch die fehlenden Unterlagen bzw im Fall der Fälle die Bescheinigung vom JA. Ranhalten muß sie sich aber trotzdem selbst.

Mitglied inaktiv - 22.12.2014, 20:36



Antwort auf: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Elterngeld??

Danke für eure Rückmeldungen, ich werde es so weitergeben! ... warum ich mich "so" reinhänge.... ich weiß, wie es ist, wenn man ganz alleine da steht und verzweifelt ist und nicht weiß, wie man alles auf die Reihe kriegen soll. Man ist gerade Mutter geworden und sollte sich über das kleine Würmchen freuen, aber das ist nicht möglich, weil der Amtsschimmel wiehert. Sie tut mir einfach leid und ich helfe gern.

von twilight am 22.12.2014, 22:11



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