Hallo Frau Bader,
ich lebe in Scheidung seit Mai 2011, ich möchte gern unser gem. Sohn taufen lassen. Ich weiss der KV wäre damit nicht einverstande.
Kann ich ihn ohne Zustimmung des KVs den Kleinen taufen lassen (gem. Sorgerecht)?
Wenn ich es einfach so ohne seine Zustimmung mache könnte ich irgendwie rechtlichen Ärger bekommen?
LG
kleineMaus81
von
kleineMaus81
am 06.09.2012, 16:45
Antwort auf:
ohne Einwilligung vom KV taufen
Hallo,
grds. fällt diese Entscheidung unter das gemeinsame Sorgerecht.
Aber
lesen Sie mal hier:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Die-Taufe-kriegen-Sie-nicht-mehr-los-id15340236.html
Auf der anderen Seite denke ich, es kommt auf die Hintergründe an. WEnn der Vater zB einer anderen Religionsgemeinschaft zugehörig ist, verstösst es ja gegen seine Rechte. Aber getauft ist getauft
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2012