Frage: Nochmal Umgangsrecht

Hallo,ich hatte letztens schonmal hier geschrieben und um Rat gefragt aber unschöne antworten bekommen ungefair das ich dem vater das Kind verwehre.So ist es nicht.Ich habe dem vater mehrere Vorschläge gemacht auf die er nicht eingehen will.Ich weis nicht mehr weiter.ich will das die kleine so oft wie möglich kontakt zu ihrem papa hat.Vorab habe ich mich erkundigt wie es ablaufen sollte.Bei einem so kleinen Kind sollte der Umgang öfter 2-3 mal die woche aber kürzer 1-2 stunden statt finden.Und das auch in ihrer gewohnten umgebung.ich habe ihn angeboten das er sie alle 14 tage abolen kann und die zwei wochen zwischendurch zu hause besuchen kann.Das will er nicht.dann sagte ich zu ihm das er sie einmal die woche holt und 1-2 mal vorbei kommt.das will er auch nicht.er will sie immer mitnehmen.aber er kann sie doch nicht 2-3 mal die woche abholen das bringt sie doch durcheinander.er will nicht zu mir nach hause kommen weil seine neue freundin das nicht möchte.hier geht es aber um sein kind und nicht umseine freundin. was ist falsch an meinen vorschlägen? stimmt es was ich erfahren habe? ich will die kleine nicht durcheinander bringen.ich schreibe nochmal weil mir die antworten kürzlich nicht weiter geholfen haben. Desweiteren sind hier noch drei Jungs die er mit groß gezogen hat und ich auch deshalb möchte das er vorbei kommt auch wegen den anderen.Aber er sagt jetzt auf einmal die anderen kinder gehen ihn nichts an.das ist sehr schlimm für mich und tut weh.Er ist einfach nur stur und verständnisslos.Zwingen kann ich ihn nicht.Aber ich will das eine klare regelung gefunden wird und er sein kind oft sieht. LG Jacki

von Jackihexe am 09.03.2011, 11:04



Antwort auf: Nochmal Umgangsrecht

Hallo, er hat grundsätzlich das recht, sein Umgangsrecht außerhalb der Wohnung alleine auszuüben. Die Häufigkeit richtet sich nach der Gewöhnung an ihn und das Verhältnis beider zueinander. Wichtig ist halt, dass es regelmässig ist. Im Zweifel entscheidet ein Richter - ich persönlich halte 1-2 Std zu kurz, da ist ja auch immer erst eine "Wiederaneinandergewöhnphase" am Anfang.Auch kann er ja in der kurzen zeit nichts mit ihr unternehmen. Wenden Sie sich doch an das JA zur Vermittlung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2011



Antwort auf: Nochmal Umgangsrecht

Hallo Jacki, wie auch schon in den Antworten auf die letzte Frage vor ein paar Tagen kannich Dir auch nur sagen dass Du KEINEN Anspruch darauf hast dass der Kindsvater den Umgang bei Dir zu Hause durchführt. Ich finde Deine Vorschläge gut, und ich denke sie zeigen auch dass Du den Umgang unterstützt, und auch dass Du Kompromissbereit bist. Ich würde ihm Deine Vorschläge noch einmal schriftlich unterbreiten, und auch dazu schreiben dass Aufgrund des Alters es für Dich nicht in Frage kommt ihm jetzt das Kind bereits mehrmals die Woche mitzugeben. Wenn er dann ein Problem damit hat, dann muss er damit eben vor Gericht gehen. Und ich denke das dort dann bei rauskommen wird dass er feste Tage zugewiesen bekommt an denen er das Kind sehen kann. AM Anfang aber sicher auch nicht immer und so oft mitnehmen werden darf. WICHTIG: es ist meine private Einschätzung, ich bin kein Anwalt und vorallem kein Richter, und auch ein Richter entscheidet immer Fallbezogen. Was die anderen Kinder angeht: So hart dass für Dich und auch für die Kinder ist/sein mag - im Grunde gehen ihn die Kinder nichts an, und wenn er keinen Kontakt mit ihnen will, dann kannst Du ihn nicht zwingen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 12:23



Antwort auf: Nochmal Umgangsrecht

ich hatte dir auch schon geantwortet und wiederhole mich ( auch wenn ich dir niemals unterstellt habe, daß du den kontakt vereiteln willst ). offenbar könnt ihr euch nicht einigen, dann kann euch wirklich nur eine neutrale stelle, wie das jugendamt, helfen. auch wenn deine vorschläge nett, richtig und gut sind, wenn er nicht darauf eingeht, dann hilft dir das nicht. du sagst hü und er hott, da muß vermittelt werden. wenn alles nichts hilft, hilft nur die klage.

Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 12:42



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