Nachtrag zur Kündigung vor Mutterschutzbeginn trotzdem anspruch auf Mutterschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zur Kündigung vor Mutterschutzbeginn trotzdem anspruch auf Mutterschaft

Habe eben mit 2 Krankenkassen bzw die selbe die nur wo anders einen sitz haben gesprochen der eine hat gesagt der wohl keine ahnung hatte, ja ich würde das Mutterschaftsgeld bekommen! Dann habe ich bei der Krankenkasse in der umgebung angerufen wie er mir gesagt hat um die Formulare zu beantragen, die Frau dort hat mir dann erklärt da ich da ich am 31.07 gekündigt worden bin also 21Tage vor Mutterschutbeginn hätte ich nun auch kein anspruch mehr auf mein Mutterschaftsgeld! Ich wäre auch nur noch bis ende diesen Monats bei ihnen versichert, war aber heute bei der Job börse die meinte ab heute wäre ich angeblich über sie versichert, aber bei der Krankenkasse ist dies wohl noch nicht eingegangen und da ich den nächsten termin erst am 06.09 habe und dann die formulare usw gemacht werden wird das wohl auch dann erst eingehen und in der zeit bin ich dann nicht versichert?! klar selbst versichern,ab er die von der jobbörse haben mir ja auch schon mitgeteilt ich hätte erst anspruch auf geld ab antragsstellung, also bekomme ich für den August nun von niemanden Geld! Wovon soll ich dann jetzt leben?! Bzw was soll man dann machen?! Habe ich denn wenigstens anspruch auf mein Elterngeld?! oder bekomme ich das nun auch nicht weil ich die letzten 21 Tage keinen Job hatte vor Mutterschutzbeginn?! war ja immerhin ansonsten die ganze schwangerschaft in einer beschäftigung! Lg Christel

von Christel88 am 23.08.2012, 17:27



Antwort auf: Nachtrag zur Kündigung vor Mutterschutzbeginn trotzdem anspruch auf Mutterschaft

Hallo, ich verstehe die Frage nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2012



Antwort auf: Nachtrag zur Kündigung vor Mutterschutzbeginn trotzdem anspruch auf Mutterschaft

Laso noch einmal, keiner zahlt nun irgendwa, alle stellen sich quer die Krankenkasse zahlt kein Mutterschaftsgeld weil ich am 22.August nicht mehr in Beschäftigung war sondern nur bis 31.07! Das Arbeitsamt sagt bei uns bekommen sie kein Geld weil sie nicht vermittelbar sind! Jobagentur also hatz4 (arbeitslosengeld2) sagt wir erst ab antragsstellung! Da ih ber erst m 21.08 davon erfahren habe bekomme ich nun gar kein Geld für August! Und ich würde nun gerne wissen wer dann zahlt?! So kommrn wit nicht über die runden diesen Monat wil mein mann/Freund also das geld von ihm schon nur für rechnungen usw drauf geht!.... Dann würde ich gerne wissen ob mir denn mein Eltergeld nach dr Geburt noch zusteht oder ich das nun auch nicht mhr bekomme! Ganz davon ab hatte ich wegen des Beschäftigungsverbot nicht meine vollen Urlaubstage, müsste er mir die jetzt nicht eigentlich auszahlen?! LG Christel

von Christel88 am 25.08.2012, 14:14



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