Hallo Fr Bader, mein alter Status wird ja durch die Elternzeit quasi eingefroren. Wenn ich danach auf einer gleichwertigen Stelle Teilzeit arbeite, kann mein AG dann sagen, "Teilzeitkräfte bekommen nur diese Gehaltsstufe u nicht mehr (bedeutet 1 stufe weniger für mich)!"?
Ist das rechtens, da ich somit auf meinen alten Status verzichte,... Gibt's da rechtliche Grundlagen, weil eigentlich mach ich das selbe wie zuvor u nehme schon einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf weil im alten Team keine Teilzeitstelle frei ist u meine Vollzeitstelle ja mit Ende der Mutterschutzfrist nachgesetzt wurde. Die hatte ich so u so nicht mehr bekommen, selbst wenn ich Vollzeit komme. Mir geht's allg. nur darum wie das mit dem Gehalt ist.
MfG
von
foolish
am 21.10.2014, 13:53
Antwort auf:
Nach der Elternzeit - Verlust der Gehaltsklasse
Hallo,
Ihr AG muss Ihnen den alten Lohn anteilig zahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2014
Antwort auf:
Nach der Elternzeit - Verlust der Gehaltsklasse
Grundsätzlich bekommen alle Teilzeitkräft eine Gehaltsstufe weniger als Vollzeitkräfte?
Na, wenn das nicht mal diskriminierend ist und schon gegen § 1 TzBfG verstößt!!!!
"§ 1 Zielsetzung:
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern."
Gibts bei euch sowas wie ne Gewerkschaft, Betriebsrat, Aufsichtsbehörde?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.10.2014, 14:27