Hallo Frau Bader,
bald läuft meine dreijährige Elternzeit ab und ich werde mein Kind bis dahin nur für ein paar Stunden unterbringen können. Daher möchte ich meinen Arbeitgeber fragen, ob er mir einen Minijob anbieten kann (ca. 10 Std. pro Woche). Ist er überhaupt dazu verpflichtet, mir so eine Art von Job anzubieten und falls nein, wer muss das Arbeitsverhältnis kündigen - er oder ich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Gruß
von
Elmar77
am 28.11.2011, 23:51
Antwort auf:
Nach Elternzeit Minijob?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2011
Antwort auf:
Nach Elternzeit Minijob?
hallo
also gesetzlich gesehen muss er dir die stelle freihalten die du hattest oder etwas vergleichbares,aber ich würde einfach früh genug nachfragen ob die möglichkeit besteht! viele ag machen das mit.
kann dein kind nicht in den kiga gehen so das du vielleicht tz arbeiten kannst,ich würde erstmal alle möglichkeiten ausschöpfen oder gibt es bei euch nur einen kiga mit wenig stunden?
von
CKEL0410
am 29.11.2011, 09:11
Antwort auf:
Nach Elternzeit Minijob?
Hallo!
Hatte bei meinem Arbeitgeber nach nem Minijob für nach der Elternzeit gefragt. Dieses wurde allerdings abgelehnt und mir mitgeteilt, dass derzeit nur ne Vollzeitstelle für mich hat und ich dann jetzt kündigen muss .
Meine Frage: müsste der Arbeitgeber mir nicht zumindest einen Teilzeitjob anbieten ? Und wenn ja, muss er mir dann nicht kündigen (dann steht mir doch auch Arbeitslosengeld zu oder?) ?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Elmar77
am 09.12.2011, 12:14